24.01.2020 - 3.1 Strategischer Eckwertebeschluss für die Planun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Exner, Beigeordneter für Finanzen, Investition und Controlling, beantwortet die Fragen der Hauptausschussmitglieder. Der Oberbürgermeister begründet das Verfahren, welches zuvor den Fraktionen vorgestellt und mit ihnen abgesprochen wurde. Herr Exner weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag nicht aber die Begründung zur Beschlussfassung vorliege.

 

Der Oberbürgermeister stellt die vorliegenden Änderungs- und Ergänzungsanträge in folgender Reihenfolge zur

Abstimmung:

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 20.11.2019 wird mit

 

10 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen

und 3 Stimmenhaltungen.

 

Der Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, Die LINKE vom 04.12.2019 wird mit

 

8 Ja-Stimmen angenommen,

bei 5 Nein-Stimmen

und 2 Stimmenhaltungen.

 

Der Änderungsantrag Fraktion AfD wird vom Antragsteller zurückgezogen.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten vom 04.12.2019 wird mit

 

9 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU vom 13.01.2020 bezüglich der Themenfelder wird von den insgesamt 10 vorliegenden Änderungsanträgen beraten, da er der einzige zum Beschlussvorschlag gestellt wurde; die anderen beziehen sich auf die Begründung.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Herr Heuer beantragt die getrennte Abstimmung.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Änderungsantrag:

Herr Friederich schlägt als Antragsteller folgende Änderung vor:

 

Ziffer 2: …

  • ...
  • Konzeptionierung der Reduzierung Entwicklung der pro Kopf Verschuldung der LHP

 

Nach einer kurzen Diskussion zur pro Kopf Verschuldung stellt der Oberbürgermeister die einzelnen Änderungen wie folgt zur

Abstimmung:

 

Ziffer 2: …

  • ...
  • Konzeptionierung der Reduzierung Entwicklung der pro Kopf Verschuldung der LHP

 

Diese Ergänzung des Themenfeldes wird

mit 12 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 3 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Ziffer 2: …

  • ...
  • Attraktivierung der Landeshauptstadt Potsdam als Wirtschaftsstandort

 

Diese Ergänzung des Themenfeldes wird

mit 13 Ja-Stimmen angenommen,

bei 2 Nein-Stimmen.

 

Abstimmung:

Ziffer 3: Unter Einhaltung dieser finanziellen und strategischen Vorgaben wird dem Investitionshaushalt 2020/2021 und der mittelfristigen Investitionsplanung bis 2024 jeweils jährlich ein Eigenmittelanteil von rd. 40 Mio EUR (kummuliert 200 Mio EUR) zur Verfügung gestellt. Dabei sind insbesondere die für den ÖPNV in den Jahren 2020 und 2021 erforderlichen Mittel für Fahrzeuge, Infrastruktur, Logisitk, Betrieb und Management zu sichern. Durch den ausgerufenen Klima Notstand ist es notwendig, den ÖPNV mit einem erweiterten und verstärkten Takt zu sichern. Weiterin ist auch bei Beschaffung auf neue umweltfreundliche Technik zu achten.

 

Diese Ergänzung wird

mit 12 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 3 Ja-Stimmen.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass sich alle weiteren Änderungsanträge der Fraktion CDU auf die Begründung der Beschlussvorlage beziehen und schlägt vor, diese somit zur Kenntnis zu nehmen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die Beschlussvorlage wird mit den o.g. angenommenen Änderungen/Ergänzungen zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

1. Die aus den Allgemeinen Finanzierungsmitteln als Finanzrahmen abgeleiteten Strategischen Eckwerte je Geschäftsbereich für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2024 (siehe Anlage, Tabelle 2). Leitgedanke bei der Ableitung ist die Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam.

2. Es gelten die folgenden nf sechs strategischen Themenfelder, welche innerhalb der Eckwerte finanziell zu berücksichtigen sind:

  • Die Landeshauptstadt Potsdam als attraktiver Arbeitgeber und Dienstleister bürgernahe Dienstleisterin und attraktive Arbeitgeberin
  • Umweltgerechte Mobilität Klimaschutz und umwelt- und sozialgerechte Mobilität
  • Bezahlbares Wohnen und nachhaltige Quartiersentwicklung, sozialer Ausgleich und gleichwertige Lebensverhältnisse in den Stadt- und Ortsteilen
  • Moderne Bildungsinfrastruktur
  • Konzeptionierung, Entwicklung und Erstellung einer 10-Jahres-Investitionsplanung für die Landeshauptstadt Potsdam
  • Attraktivierung der Landeshauptstadt Potsdam als Wirtschaftsstandort

 

3. Unter Einhaltung dieser finanziellen und strategischen Vorgaben wird dem Investitionshaushalt 2020/2021 und der mittelfristigen Investitionsplanung bis 2024 jeweils jährlich ein Eigenmittelanteil von rd. 40 Mio. EUR (kumuliert: 200 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt.

3a

Diese erhöhten, teilweise nicht gebundenen Eigenmittel sollen insbesondere folgenden investiven Schwerpunktsetzungen in den Jahren von 2020 bis 2024 dienen:

 Aktive Liegenschaftsstrategien / Grundstücksankäufe

 Öffentlicher Personennahverkehr

 Radwege / Radverkehr

 IT und Schul-IT

 Bildungsinfrastruktur / Schulen, Schulsport, Schulausstattung

 Schaffung guter Arbeitsbedingungen (u.a. Verwaltungsgebäude)

 Stadtentwicklungsmaßnahmen Potsdamer Süden

3b

Der Klimaschutz ist ein herausgehobenes und sämtliche städtische Aufgaben umfassendes Ziel. Daher erfolgt im Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2020/2021 eine gesonderte Darstellung und Berichterstattung, welche finanziellen Ressourcen in den einzelnen Produkten und in den Investitionsmaßnahmen der Geschäftsbereiche für die Erreichung dieses Zieles vorgesehen sind.

4. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können haushaltsneutrale Umschichtungen zwischen den Geschäftsbereichs-Budgets vorgenommen werden.

Haushaltsneutrale Umschichtungen zwischen den Geschäftsbereichsbudgets können im Rahmen der konkretisierenden Haushaltsplanung vorgenommen werden. Die Pflichtleistungen sind dabei zu sichern. Auch Mittel r freiwillige Leistungen sollen möglichst mit ansteigenden Bedarfen entsprechend dem Bevölkerungswachstum erhöht werden.

5. Zur Absicherung und Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten adäquat auszuschöpfen.

6. Etwaige Veränderungen bei nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

7. Die Anstrengungen zur freiwilligen Haushaltskonsolidierung (siehe Beschluss der               StVV vom 07.03.2018 DS 17/SVV/0953) werden mit dem Schwerpunkt Aufgabenkritik

 fortgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage