25.02.2020 - 4.4 Kommunaler sozialer Wohnungsbau an der Döberitz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wird durch Frau Lange eingebracht.

 

 

Herr Jekel (Bereich Wohnen) geht kurz auf die Bedarfssituation ein und bestätigt, dass es in Fahrland keinen kommunalen Wohnungsbestand oder Mietpreis- und Belegungsbindung gebe. Die Verwaltung unterstützt den Antrag. Ergänzend macht Herr Jekel aufmerksam, dass die Gebietskulisse der Wohnraumförderung nicht für die gesamte Stadt gilt. Sollte die Ausdehnung zu einem späteres Zeitraum auf diesen Bereich erfolgen, re eine Belegungsbindung bis zu 70 % möglich.

 

 

Frau Lange dankt für den Hinweis und übernimmt für ihren Antrag das Wort mindestens.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) teilt mit, dass durch die Beigeordneten Herrn Exner und Herrn Rubelt heute die Vorlage „Leitlinien für Grundstücksverkäufe“ vorgestellt worden ist, welche in die März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird. In der Vorlage sind grundsätzliche Ansätze zum Umgang mit kommunalen Grundstücken hinsichtlich der Förderung des kommunalen Wohnraums enthalten. Er empfiehlt den Antrag nochmals zurückzustellen und dann gemeinsam mit der Leitlinie für Grundstücksverkäufe aufzurufen, um ein einheitliches Vorgehen im Kontext zu ermöglichen.

 

 

Herr Rubelt schließt sich dem Vorschlag von Herrn Richter an, damit könne auch eine Konformität in der Diskussion erfolgen.

 

 

Nach kurzer Diskussion unter Beteiligung von Herrn Kirsch, Frau Lange, Frau Hüneke und Herrn Jekel bittet Frau Lange den Antrag abzustimmen und verweist darauf, dass kommunaler sozialer Wohnungsbau auch ohne Förderung denkbar wäre.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die allgemeinen Wohngebiete WA 4 und WA 5 im Bebauungsplanareal Nr. 132 „Am Friedhof“ (OT Fahrland) nach dem erfolgreichen Satzungsbeschluss in kommunalem sozialen Wohnungsbau mit mindestens 50% Belegungsbindung herzustellen.

 

Die Flächen werden dauerhaft in kommunalem Besitz gesichert und nicht verkauft.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist die Planung mit der genauen Wohnungszahl und den entstehenden Kosten (mit und ohne Landesförderung) spätestens ein Jahr nach dem Satzungsbeschluss zu präsentieren, damit die Stadtverordneten über den Zeithorizont der Umsetzung entscheiden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1