18.02.2020 - 4.4 Kommunaler sozialer Wohnungsbau an der Döberitz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE - Wiedervorlage -
- Datum:
- Di., 18.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die allgemeinen Wohngebiete WA 4 und WA 5 im Bebauungsplanareal Nr. 132 „Am Friedhof“ (OT Fahrland) nach dem erfolgreichen Satzungsbeschluss in kommunalem sozialen Wohnungsbau mit 50% Belegungsbindung herzustellen.
Die Flächen werden dauerhaft in kommunalem Besitz gesichert und nicht verkauft.
Der Stadtverordnetenversammlung ist die Planung mit der genauen Wohnungszahl und den entstehenden Kosten (mit und ohne Landesförderung) spätestens ein Jahr nach dem Satzungsbeschluss zu präsentieren, damit die Stadtverordneten über den Zeithorizont der Umsetzung entscheiden können.