11.02.2020 - 4.8 Selbstbindungsbeschluss Integrierte Entwicklung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schwarz (Bereich Stadterneuerung) berichtet, dass sich auch der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung  heute mit der Vorlage befasst und mit einer Stimmenthaltung zur Beschlussfassung empfohlen hat. Anhand einer Präsentation bringt Herr Schwarz die Vorlage ein. Er macht aufmerksam, dass der Selbstbindungsbeschluss erforderlich ist, um auf der Grundlage des Integrierten Entwicklungskonzeptes in den Folgejahren für die Förderkulisse Am Schlaatz entsprechende Städtebaufördermittel in Anspruch nehmen zu können. Die Förderkulisse des Stadtteils Am Schlaatz erhält seit 2007 Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ Städtebaufördermittel. Ein Drittel der Fördersumme ist als kommunaler Mitleistungsanteil durch die Landeshauptstadt Potsdam bereitzustellen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Städtebaufördermittel ist das vorliegende Integrierte Entwicklungskonzept Soziale Stadt „Schlaatz_2030: Part 12: 2020-2025“.

 

r die nachhaltige Aufwertung und integrierte Weiterentwicklung des Stadtteils werden hierin Ziele und Maßnahmen dargestellt, die auf Grundlage eines Masterplanes umgesetzt werden sollen.

 

Die Abstimmung der Ziele und Maßnahmen des IEKs erfolgte zwischen 2016 -2019 in einem mehrstufigen Prozess mit Vertreter*innen der Am Schlaatz ansässigen sozialen Wohnungswirtschaft, der sozialen und Bildungseinrichtungen im Stadtteil, des Stadtteilrates sowie mit den entsprechend beteiligten Fachbereichen der Stadtverwaltung. Die Ergebnisse sind öffentlich im Stadtteil vorgestellt worden.

 

 

Auf einzelne Rückfragen und Hinweise der Ausschussmitglieder Herr Pfrogner, Frau Hüneke, Frau Dr. Günther geht Herr Schwarz ein und verweist auf die umfangreiche Dokumentation der einzelnen Schritte, Beteiligung und Inhalte, welche online unter Schlaatz.de abrufbar ist.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Soziale Stadt „Schlaatz_2030: Part 1: 2020-2025“ wird der Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ in der Förderkulisse Am Schlaatz zugrunde gelegt.

 

Auf veränderte Rahmenbedingungen und Handlungserfordernisse ist durch Anpassung des vorliegenden Entwicklungskonzepts zu reagieren. Eine Fortschreibung ist für 2026-2030 vorzusehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage