25.02.2020 - 4.9 Straßennamenschilder für Menschen mit Sehbehind...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wird durch Frau Lange eingebracht. Sie zeigt den Ausschussmitgliedern einen denkbaren Prototyp, welcher an Licht- oder Ampelmasten angebracht werden könne. Durch Anfassen würde das Lesen des Straßennamens möglich. Sie bittet zu beachten, dass auch mit einer App nicht explizit alle Menschen erreicht werden. Frau Lange ergänzt, dass die Anwendung in der Stadt Wedel in Schleswig-Holstein bereits erfolgreich betrieben wird.

 

 

Herr Becker (Bereich Verkehr und Technik) verweist auf die rechtlichen Regelungen. Die amtliche Verkehrsbeschilderung, zu der auch die Straßennamensschilder gehören, erfolgt auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung. Die bauliche Umsetzung erfolgt entsprechend technischer Vorschriften. Herr Becker macht aufmerksam, dass man sich mit dieser Thematik bereits befasst habe und in allen anwendbaren Rechts- und Bauvorschriften für öffentliche Verkehrsanlagen keinen Bezug zu derartigen Beschilderungen gefunden habe. Mit Hinweis auf die fehlende Ermächtigungsgrundlage sei auch zu prüfen, inwiefern ein Anbringen in Höhe von 1 m oder 1,5 m auch zur Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führen könne. Zudem würde es sich um eine freiwillige Aufgabe handeln, die auch finanziert werden müsse. Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag nicht zuzustimmen beziehungsweise, wenn tiefergründige Recherchen, Abstimmungen etc. gewünscht werden, abzuwarten, bis die Stelle des Behindertenbeauftragten besetzt ist.

 

 

Frau Thiel äert sich in ihrer Funktion als beratendes Mitglied des Behindertenbeirates im Ausschuss. Es bedarf nicht unbedingt eines Behindertenbeauftragten, um zu erfahren, ob die Umsetzung zweckmäßig sei. Sie selbst sei früher sehbehindert gewesen und jetzt blind. An dem von Frau Lange gereichten Prototyp könne man durch den hervorgehoben angebrachten Schriftzug in Buchstaben und Brailleschrift den Straßennamen gut ablesen. Das Auffinden von Ampelmasten sei für Menschen mit Sehbehinderung oft möglich. Die Straßennamensschilder selbst sind hingegen aufgrund der angebrachten Höhe nicht lesbar. Sie bittet dem Antrag zuzustimmen, da er hilfreich für Menschen mit Sehbehinderung sei.

 

 

Frau Lange ergänzt, dass in der Stadt Wedel bereits über 100 Stück angebracht worden sind und weitere sich im Aufbau befinden.

 

 

Herr Heuer informiert über eine Berichterstattung aus Berlin, dass dieses Vorhaben beim Blinden- und Sehbehindertenverein nicht auf Begeisterung stößt. Er empfiehlt dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

 

Herr Said kann sich der Idee anschließen. Jedoch wäre die Frage, wo die Anbringung erfolgen solle und auch die Form/Attraktivität zu klären sei. Ebenso sind Vandalismusschäden, wie das Anbringen von Kaugummis oder Ausdrücken von Zigaretten zu befürchten.

 

 

Frau Dr. Chwolik-Lanfermann hält den Ansatz für gut. Sie befürwortet die Umwandlung in einen Prüfauftrag und die Einbeziehung des Sozialwerkes Potsdam, um einschätzen zu können, ob die Umsetzung sinnvoll sei.

 

 

Frau Reimers greift den Vorschlag auf und stellt den Antrag auf Umwandlung in einen Prüfauftrag.

 

Frau Lange spricht dagegen und regt das Montieren an 20 Masten an und das Ergebnis zu evaluieren.

 

 

Herr Dr. Niekisch hält eine Strukturierung für notwendig.

 

 

Herr Pfrogner teilt mit, dass Herr Mehlmann vom Sozialen Netzwerk anwesend ist und bittet ihm das Rederecht zu erteilen.

 

 

Es erfolgt kein Widerspruch, so dass Herr Mehlmann als Mitarbeiter des Sozialen Netzwerkes ausführen darf. Er berichtet, dass man für die Vorschläge offen sei. Ein Ausprobieren sei sinnvoll, er würde sich an der Studie beteiligen und im Anschluss könne das Ergebnis mitgeteilt werden.

 

 

Herr Rubelt bittet das Beteiligungsverfahren dort durchführen zu lassen, wo die Belange der Menschen mit Behinderungen gebündelt werden können und wirbt nochmals, den Antrag bis zur Wiederbesetzung der Stelle des Behindertenbeauftragten zurückzustellen oder als Prüfauftrag vorzusehen.

 

 

Frau Hüneke befürwortet als Mitantragstellerin die Umwandlung in einen Prüfauftrag.

 

 

Frau Woiwode (Bereich Verkehrsanlagen) äert, dass es einen engen Kontakt mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen gebe. Der Fachbereich Grün-und Verkehrsflächen wird versuchen sich zu informieren, wie die richtigen Kontakte gefunden werden. Allerdings ist die Terminstellung im Juni 2020 zu berichten zeitlich nicht haltbar, zumal auch die Kontakte und Erfahrungen der Stadt Wedel abgefragt werden müssen. Als Terminstellung sei Februar 2021 denkbar, um ein angemessenes Prüfergebnis vorlegen zu können. Frau Woiwode bekräftigt nochmals, dass es sich hier nicht um eine pflichtige Aufgabe handelt und verweist auf den Haushalt.

 

 

Herr Pfrogner kann dies nicht nachvollziehen, da Gespräche im Rahmen einer Prüfung keine Kosten verursachen.

 

 

Herr Dr. Niekisch regt als Terminstellung Dezember 2020 an.

 

 

Frau Lange widerspricht. Die Umwandlung in einen Prüfauftrag sei möglich, jedoch mit einer maximalen Terminstellung bis September 2020.

 

 

Frau Hüneke schlägt als Mitantragstellerin Dezember 2020 vor.

 

 

Herr Kirsch stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Umwandlung in einen Prüfauftrag mit Terminstellung Dezember 2020.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an ausgewählten und stark frequentierten Straßenkreuzungen und Plätzen Straßennamenschilder für Menschen mit Sehbehinderung montiert werden können. Dabei sind die Erfahrungen, die u.a. die Stadt Wedel gemacht hat, zu berücksichtigen.

 

Ein Bericht über die Umsetzung Das Prüfergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Juni Dezember 2020 vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

 

 

 

Im Anschluss an die Abstimmung meldet sich der Stadtverordnete Herr Frehse zu Wort und kritisiert, dass sein Änderungsantrag mit dem Wortlaut „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an allen ausgewählten und stark frequentierten Straßenkreuzungen und Plätzen Straßennamenschilder für Menschen mit Sehbehinderung zu montieren. Dabei sind die Erfahrungen, die u.a. die Stadt Wedel gemacht hat, zu berücksichtigen. Ein Bericht über die Umsetzung ist der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2020 vorzulegen.

nicht abgestimmt worden sei.

 

 

Mit Verweis auf die Geschäftsordnung hätte die Einbringung formal während der Behandlung der Drucksache erfolgen müssen, entgegnet Herr Jäkel. Herr Frehse hat sich jedoch nicht zu Wort gemeldet, um den Antrag einzubringen.

 

Herr Frehse äert Unverständnis, da sein Änderungsantrag im RIS bei der Drucksache hinterlegt ist.

 

Nach kurzer Verständigung innerhalb des Ausschusses wird unter Verweis auf das erfolgte Votum dargestellt, dass der Änderungsantrag ohnehin inhaltlich keine Zustimmung gefunden hätte.

 

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Anlagen zur Vorlage