13.02.2020 - 4.3 Nachhaltige Bauweise beim Neubau öffentlicher G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Pfrogner erklärt, den Antrag zurückstellen zu wollen, da die Inhalte im Wesentlichen durch die Beschlussfassung der Vorlage 19/SVV/1029 im TOP 4.1 bereits beschlossen wurden. Die Vorlage soll hinsichtlich der Holzbauweise angepasst und neu eingebracht werden.

 

Herr Dörschel interveniert diesem Vorschlag, da sich bereits weitere Ausschüsse mit der Beschlussvorlage auseinandergesetzt und Beschlüsse gefasst haben. Eine Zurückstellung zugunsten einer inhaltlichen Anpassung lehnt er demnach ab.

 

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Der Werksausschuss des Kommunalen Immobilien Service empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Änderungsantrag aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums vom 10.12.2019 sowie aus dem Ausschussr Klima, Umwelt und Mobilit vom 28.11.2019 zu beschließen:

 

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen und Kindertagesstätten, in der Planung, Ausschreibung und Bauausführung eine nachhaltige Bauweise durchzusetzen.

 

Die Nachhaltigkeit wird mit der Wahl des Materials der Trag-, Innen- und Außenwand­konstruktionen bestimmt und bei größeren Vorhaben mit einer Zertifizierung durch DGNB bzw. BNB besiegelt werden. Diese sollen überwiegend aus Holzwerkstoffen bestehen.

 

Sollte von der Holzbauweise abgewichen werden, ist dieses vor Beginn der Objektplanung auf der Grundlage einer fundierten und detaillierten Begründung der Stadtverordneten­versammlung oder dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im März 2020 über die Umsetzung des Beschlusses unterrichtet werden.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage