19.02.2020 - 4.7 Verwaltungsvereinbarung zur Neuordnung von Grun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Wegewitz eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an den Leiter des Planungsbüros, Herrn Kümmel, der in die Vorlage mit Hilfe einer Präsentation (Anlage) einführt. Herr Kümmel geht insbesondere auf die grundsätzliche Ausgangslage und den Anlass für die vorliegende Verwaltungsvereinbarung ein. Danach wird das Strandbad von der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam betrieben. Das Strandbad befindet sich flächenmäßig auch auf Flächen im Eigentum der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG). Dies hat historische Gründe, da im Zuge der Vermögenszuordnung nach der deutschen Wiedervereinigung Flächen im Babelsberger Park sowohl der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) als auch der SPSG zugeordnet wurden. Neben dem Strandbad Babelsberg befindet sich zudem der Vereinssitz des Potsdamer Seesportclub e.V. (PSSC), dessen Gebäude befindet sich im Eigentum der SPSG. Zwischen PSSC und SPSG lief ein Nutzungsvertrag, der seit dem 31.12.2017 ausgelaufen ist. Die Stadtverordneten beauftragten den OBM im November 2017, einen Grundstückstausch zu prüfen, um die Eigentumssituation zu bereinigen. Gleichzeitig sollte die LHP sich mit der SPSG verständigen, um sowohl eine Lösung für den PSSC als auch für das Babelsberger Strandbad zu finden, mit dem Ziel des Verbleibs beider am jetzigen Standort . Mit der vorliegenden Vereinbarung ist es gelungen, die Eigentumsfrage zu klären und zugleich einen Kompromiss zu finden, der einerseits den Interessen der LHP (d.h. Sicherung des Babelsberger Strandbades im Park, Erhalt des Seesportclubs und Bau eines neuen Funktionsgebäudes) und auf der anderen Seite, den Interessen der SPSG und Vorgaben durch das Weltkulturerbe gerecht wird.

 

Im Anschluss werden von den Ausschussmitgliedern u.a. von Herrn Berlin, Frau Günther, oder Herrn Boede unterschiedliche Nachfragen gestellt, die sich insbesondere um die zukünftige Nutzungdes neuen Funktionsgebäudes durch Vereine drehen. Es wird darüber gesprochen, welche Bedarfe von anderen Vereinen noch bestehen, wie und wann welche Vereine beteiligt wurden, was mit der Steganlage geschieht oder ob sich ausreichend Toiletten und Parkplätze auf dem neuen Gelände des Strandbades befinden. Es werden Fragen bezüglich der „wilden Badestelle“ neben dem Strandbad gestellt. Es werden zudem Fragen u.a. von Herrn Dörschel und Herrn Berlin gestellt zu den Tauschgrundstücken und der Verkleinerung bzw. Veränderung der Grundstücksgröße des zukünftigen Strandbades.

 

Herr Kümmel geht auf die Fragen ein, er erinnert daran, dass es sich bei dem Gelände um Weltkulturerbe handelt und dass die Flächen der SPSG gehören, womit die Duldung von wilden Badestellen somit auch im Ermessen der SPSG liegt. Er erläutert zudem, dass es zutreffend ist, dass sich die Fläche des Strandbades von ca. 24.000 qm auf rund 17.000 qm verkleinert und dass das Strandbad an einer Stelle „schmaler“ wird. Aus Sicht der Verwaltung ist dies jedoch bezüglich der Größe der Einstiegsmöglichkeiten in das Wasser keine Verschlechterung im Vergleich zu heute, da bereits heute und bei der jetzigen Größe nur ein begrenzter Sandstreifen zum Einstieg in das Wasser genutzt werden kann, der Rest der Fläche ist mit z.B. Schilf bewachsen und kann dementsprechend nicht genutzt werden. Die Verwaltung antwortet bezüglich der Frage nach der Nutzung von Toiletten auf dem Gelände des Strandbades, dass diese weiterhin nur den Nutzern des Strandbades und im Rahmen der geltenden Vereinbarung zwischen LHP und BLP den Nutzern des Fußballrasenplatzes im Vorgelände des Babelsberger Parkes zur Verfügung stehen werden.

 

Er verweist erneut darauf, dass die Verlagerung des Strandbades ein seit vielen Jahren ungelöster Sachverhalt zwischen der Stadt, der SWP und der SPSG gewesen war. Er betont noch einmal, dass nun ein Kompromiss vorliegt, der auch die vielen Bedarfe zum Beispiel des Vereins Nowawiese teilweise mit berücksichtigt. Er stellt klar, dass ausschlaggebend für die Verhandlungen, die Bedürfnisse des Vereins Seesportclub (PSSC) und des Strandbades gewesen waren. Da sich PSSC direkt in einer vertraglichen Verpflichtung (Pächter) mit der SPSG befindet und die Havelpiraten bislang als Nutzer mit davon profitierten. In der Zukunft wird der PSSC erneut Pächter sein und damit in der vertraglichen Verpflichtung stehen. Es obliegt somit dem Verein, mit wem er eine Kooperation eingeht. Er geht davon aus, dass die Havelpiraten wieder einbezogen werden. Zugleich räumt er ein, dass sicher nicht alle Bedarfe oder Wünsche anderer Vereine zu einhundert Prozent gedeckt werden können. Bislang war das Vereinsgelände keine städtische Sportanlage und wird es künftig auch nicht sein.

 

Herr Dr. Wegewitz schließt die Rednerliste und stellt die Drucksache 20/SVV/0080 zur Abstimmung.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen stimmen der Vorlage „Verwaltungsvereinbarung zur Neuordnung von Grundstücksflächen im Babelsberger Park“ mit der Drucksachennummer 20/SVV/0080 mit fünf Stimmen mehrheitlich zu, bei einer Enthaltung und 3 Neinstimmen.

 

Herr Dr. Wegewitz schließt damit den Tagesordnungspunkt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Verwaltungsvereinbarung zur Neuordnung von Grundstücksflächen im Babelsberger Park zwischen der Landeshauptstadt Potsdam, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und der Stadtwerke Potsdam GmbH gemäß Anlage A wird genehmigt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Potsdam GmbH ermächtigt, dem Grundstückstauschvertrag zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und der Stadtwerke Potsdam GmbH gemäß Anlage B zuzustimmen.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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