20.02.2020 - 3.7 Anstrich öffentlicher Gebäude mit photokatalyti...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Kretschmer bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Schmäh (Bereich Umwelt und Natur) teilt mit, dass hier bereits eine kurze Vorprüfung erfolgt ist. Unter anderem weist er auf in solchen Farben enthaltenes Nanomaterial hin, welches als gesundheitsgefährdend einzustufen ist. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) berichtet von einer gravierenden Kontroverse innerhalb der Fachwelt zu diesem Thema. Er habe noch keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirksamkeit gefunden. Zudem enthält die Farbe Titandioxid, ein Inhaltsstoff, der in Frankreich seit 2020 zumindest in Lebensmitteln verboten wurde. Neben anderen sieht auch die Gesellschaft für gesundes Bauen die Verwendung von Titandioxid bei Farben extrem kritisch. Selbst die Entsorgung sei sehr wahrscheinlich ein Fall für den Sondermüll. Auch er empfiehlt dringend, den Antrag abzulehnen.

 

 

Der größte Teil der Mitglieder spricht sich gegen den Antrag aus.

 

 

Herr Adler stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Dafür und dagegen spricht niemand.

 

Abstimmungsergebnis: mit 8:0:1 angenommen.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit bei zukünftiger Sanierung der Außenfassaden öffentlicher Gebäude bzw. bei Neubauvorhaben der Anstrich mit photokatalytisch aktiver Wandfarbe vorgenommen werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

8

Stimmenthaltung:

0

 

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.