18.02.2020 - 4.11 Nutzungsgebühren für Gemeinschaftsunterkünfte u...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Pohle verweist auf die in der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2020 zur Drucksache ausgereichte Stellungnahme des Migrantenbeirates.

 

Herr Jekel (Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration) erklärt, dass die Gebührenhöhe gemäß gesetzlicher Verpflichtung überprüft und neu berechnet werden muss. Das Ergebnis kann in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im August 2020 vorgestellt werden.

Ein Bericht im April 2020 ist zeitlich nicht zu schaffen. Herr Jekel verweist auch auf die gesetzlichen Vorgaben von Seiten des Landes, die einzuhalten sind. Daher ist der Antrag so nicht umsetzbar. Er schlägt vor, gemeinsam mit dem Migrantenbeirat die Möglichkeiten der Umsetzbarkeit zu besprechen.

 

Frau Pohle erklärt, dass die genannten Fristen verlängert werden können.

 

Frau Reimers schlägt folgende geänderte Formulierung vor:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im GSWI-Ausschuss im August 2020 die neuen Gebührensätze sowie einen Zeitplan für die Erstellung einer neuen  Gebührenordnung vorzulegen.

Dabei sind folgende Vorgaben zu prüfen: …

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Eisenblätter zunächst den Änderungsvorschlag zur Abstimmung.

 

Die Änderungen werden einstimmig angenommen.

 

Anschließend stellt Frau Eisenblätter die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im GSWI-Ausschuss im August 2020 die neuen Gebührensätze sowie einen Zeitplan für die Erstellung einer neuen  Gebührenordnung vorzulegen. die geltende „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen der Landeshauptstadt Potsdam (Benutzungs- und Gebührensatzung)“ zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung spätestens im April 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dabei sind folgende Vorgaben umzusetzen zu prüfen:

1.        Eine Gebührenerhöhung erfolgt erst 12 Monate nachdem die Ausländerbehörde den Auszug gestattet oder eine (zum Auszug berechtigende) Aufenthaltserlaubnis erteilt hat.

2.        Die Gebühren sind nach Art der Unterbringung und Lage der Einrichtung zu differenzieren und werden in der Höhe auf die Durchschnittsmiete einer Nutzungswohnung gedeckelt.

3.        In der gesamten Kostenkalkulation bleiben Plätze unberücksichtigt, die durch Personen belegt sind, die nicht zum Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind.

 

Bei der Überarbeitung der Satzung soll der Migrantenbeirat der Landeshauptstadt Potsdam einbezogen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0