19.02.2020 - 8.2 Prüfantrag - Baustraße Nordanbindung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Böttge bringt den Antrag ein. In der darauffolgenden Diskussion schlägt Herr Krause eine Ergänzung des Antrages wie folgt vor:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zeitnah die Voraussetzungen für die Errichtung einer Baustraße zur Realisierung der erforderlichen inneren Erschließung sowie der bereits avisierten Bauvorhaben für das im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 129 „rdlich in der Feldmark“ liegende Gewerbegebiet prüfen zu lassen zu schaffen. Dem OBR sind zum II. Quartal 2020 Ergebnisse vorzulegen.

 

Anschließend wird der geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zeitnah die Voraussetzungen für die Errichtung einer Baustraße zur Realisierung der erforderlichen inneren Erschließung sowie der bereits avisierten Bauvorhaben für das im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 129 „rdlich in der Feldmark" liegende Gewerbegebiet zu schaffen. Dem Ortsbeirat sind zum II. Quartal 2020 Ergebnisse vorzulegen.

 


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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