04.03.2020 - 6.6 Nachhaltige Bauweise beim Neubau öffentlicher G...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen und Kindertagesstätten, in der Planung, Ausschreibung und Bauausführung eine nachhaltige Bauweise durchzusetzen.

 

Die Nachhaltigkeit wird mit der Wahl des Materials der Trag-, Innen- und Außenwand­konstruktionen bestimmt und bei größeren Vorhaben mit einer Zertifizierung durch DGNB bzw. BNB besiegelt werden.. Diese sollen überwiegend aus Holzwerkstoffen bestehen.

 

Sollte von der Holzbauweise abgewichen werden, ist dieses vor Beginn der Objektplanung auf der Grundlage einer fundierten und detaillierten Begründung der Stadtverordneten­versammlung oder dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im März 2020 über die Umsetzung des Beschlusses unterrichtet werden.

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität und der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfehlen, dem Antrag mit den vom Ausschussr Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen zuzustimmen.

 

Namens der Fraktion DIE aNDERE bringt der Stadtverordnete Pfrogner eine neue Fassung des Antrages ein.

 

Antrag zur Gescftsordnung:

Die Stadtverordnete Reimers, Fraktion SPD, beantragt die cküberweisung in den Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Dr. Laabs, Fraktion DIE aNDERE, beantragt darüber hinaus die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität.

 

Abstimmung:

Die o.g. Geschäftsordnungsanträge werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen und Kindertagesstätten, in der Planung, Ausschreibung und Bauausführung eine nachhaltige Bauweise durchzusetzen.

 

Die Nachhaltigkeit wird mit der Wahl des Materials der Trag-, Innen- und Außenwand­konstruktionen bestimmt. Diese sollen überwiegend aus Holzwerkstoffen bestehen.

 

Sollte von der Holzbauweise abgewichen werden, ist dieses vor Beginn der Objektplanung auf der Grundlage einer fundierten und detaillierten Begründung der Stadtverordneten­versammlung oder dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im März 2020 über die Umsetzung des Beschlusses unterrichtet werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage