04.03.2020 - 6.16 Kommunaler sozialer Wohnungsbau an der Döberitz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion sowie der Ortsbeirat Fahrland empfehlen, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung im ersten Satz zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die allgemeinen Wohngebiete WA 4 und WA 5 im Bebauungsplanareal Nr. 132 „Am Friedhof“ (OT Fahrland) nach dem erfolgreichen Satzungsbeschluss in kommunalem sozialen Wohnungsbau mit mindestens 50% Belegungsbindung herzustellen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die allgemeinen Wohngebiete WA 4 und WA 5 im Bebauungsplanareal Nr. 132 „Am Friedhof“ (OT Fahrland) nach dem erfolgreichen Satzungsbeschluss in kommunalem sozialen Wohnungsbau mit mindestens 50% Belegungsbindung herzustellen.

Die Flächen werden dauerhaft in kommunalem Besitz gesichert und nicht verkauft.

Der Stadtverordnetenversammlung ist die Planung mit der genauen Wohnungszahl und den entstehenden Kosten (mit und ohne Landesförderung) spätestens ein Jahr nach dem Satzungsbeschluss zu präsentieren, damit die Stadtverordneten über den Zeithorizont der Umsetzung entscheiden können.


 

 

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Anlagen