04.03.2020 - 6.17 Video-Dolmetschen in der Ausländerbehörde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.17
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 04.03.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass in der Ausländerbehörde künftig Beratungsgespräche, Belehrungen, Hinweise zu Mitwirkungspflichten und alle anderen Amtshandlungen in einer Sprache vorgenommen werden, die die Kund*innen der Ausländerbehörde verstehen.
Dazu sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Bei Bedarf (z.B. bei offensichtlichen Verständigungsproblemen oder auf ausdrücklichen Wunsch) sollen mündliche Übersetzungen durch den Einsatz von Videodolmetscher*innen angeboten werden.
- Falls die technischen Voraussetzungen für den Einsatz von Videodolmetsch-Diensten in der Ausländerbehörde noch nicht gegeben sind, sind diese unverzüglich zu schaffen.
- Das Angebot des Videodolmetschens soll durch mehrsprachige Aushänge in der Ausländerbehörde transparent gemacht werden.
- Der Einsatz von Kindern und Jugendlichen als Sprachmittler*innen soll künftig untersagt werden.
Der Oberbürgermeister soll die Stadtverordneten über die ergriffenen Maßnahmen im April 2020 unterrichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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19,4 kB
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