02.04.2003 - 5.16 Zuwendungen für ambulante soziale und gesundhei...

Beschluss:
vertagt
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(Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat die Beratung dieser DS vertagt.)

 

Die Vorlage wird durch die Stadtverordnete Schulze, Fraktion PDS, namens der antragstellenden Stadtverordneten nochmals begründet.

 

Der Oberbürgermeister informiert über die entstandene Situation, die mit der  Entscheidung des Landes mit der Einbindung der GFG-Mittel in die allgemeinen und zudem gekürzten  Schlüsselzuweisungen entstanden sei.  Gemeinsam mit Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit und Soziales und Verbänden habe man sich zu Prioritäten hinsichtlich der Verwendung der abgesenkten Mittel verständigt. Fest stehe, dass zukünftig nicht mehr alle 150 Antragsteller wie bisher berücksichtigt  werden können.  Herr Jakobs gibt des Weiteren Erläuterungen zu Einzelantragsverfahren für Mobilitätshilfen, auf die ein Rechtsanspruch besteht sowie zum so genanntem „Mobilitätstraining“ für Menschen mit Behinderungen und empfiehlt, diese Entwicklung erst einmal abzuwarten.

 

Nachdem sich  8 Diskussionsredner zum Beratungsgegenstand geäußert haben,

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Bretz, Fraktion CDU, beantragt:

 

Rücküberweisung in die Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften sowie für Gesundheit und Soziales.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 21 Ja-Stimmen angenommen,

bei 19 Nein-Stimmen.

 

 

 

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Beschlusstext:

 

Sollten die Zuwendungen für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgliche Dienst (§ 16a GFG) nicht mehr zweckgebunden erfolgen, sind die dafür zusätzlich bereitgestellten Mittel im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen in die Haushaltsstellen 49800.71800 und 49800.71801 für den bisherigen Zweck zu binden.

 

 

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Abstimmungsergebnis: