02.04.2003 - 5.16 Zuwendungen für ambulante soziale und gesundhei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.16
- Zusätze:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Datum:
- Mi., 02.04.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Beschluss:
- vertagt
(Der Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat die Beratung dieser DS vertagt.)
Die Vorlage wird durch die Stadtverordnete Schulze, Fraktion PDS, namens der antragstellenden Stadtverordneten nochmals begründet.
Der
Oberbürgermeister informiert über die entstandene Situation, die mit der Entscheidung des Landes mit der
Einbindung der GFG-Mittel in die allgemeinen und zudem gekürzten Schlüsselzuweisungen entstanden
sei. Gemeinsam mit Mitgliedern des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales und Verbänden habe man sich zu
Prioritäten hinsichtlich der Verwendung der abgesenkten Mittel verständigt.
Fest stehe, dass zukünftig nicht mehr alle 150 Antragsteller wie bisher
berücksichtigt werden können. Herr Jakobs gibt des Weiteren
Erläuterungen zu Einzelantragsverfahren für Mobilitätshilfen, auf die ein
Rechtsanspruch besteht sowie zum so genanntem „Mobilitätstraining“ für Menschen
mit Behinderungen und empfiehlt, diese Entwicklung erst einmal abzuwarten.
Nachdem
sich 8 Diskussionsredner zum
Beratungsgegenstand geäußert haben,
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Bretz, Fraktion CDU, beantragt:
Rücküberweisung
in die Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften sowie für
Gesundheit und Soziales.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
21 Ja-Stimmen angenommen,
bei
19 Nein-Stimmen.
Beschlusstext:
Sollten die Zuwendungen für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgliche Dienst (§ 16a GFG) nicht mehr zweckgebunden erfolgen, sind die dafür zusätzlich bereitgestellten Mittel im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen in die Haushaltsstellen 49800.71800 und 49800.71801 für den bisherigen Zweck zu binden.