11.03.2020 - 4.1 Aufgabe des ins Kuratorium der Stiftung Garniso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Büro des Oberbürgermeisters neue Fassung vom 25.02.2020
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsendet in das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche gemäß der Satzung der Stiftung Garnisonkirche § 6 Abs. 2, 7 und 8
- als ordentliches Mitglied den/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam,
- als stellvertretendes Mitglied den/die Bürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam.
Das Mitglied der Landeshauptstadt Potsdam nimmt im Kuratorium der Stiftung die in der Stiftungssatzung im § 8 Abs. 1 und 2 definierten Aufgaben wahr und setzt sich dabei im Rahmen der Kuratoriumsarbeit für die Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Ziele ein.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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24,9 kB
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19,4 kB
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