20.05.2020 - 6.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39 "Wohnen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Boede, Fraktion DIE aNDERE, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 39 "Wohnen am Stern, Teilbereich A - westlich Stern-Center, Teilbereich B - östlich Stern-Center" ist nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Als Grundlage für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird das Ergebnis des, durch die Vorhabentgerin durchgeführten kooperativen Gestaltungsverfahrens dienen. Das Ergebnis des Gestaltungsverfahrens ist im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes vorzustellen.
  3. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen