20.05.2020 - 7.6 Steuerbefreiung von Jagdgebrauchshunden

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag einschließlich dem Änderungsantrag der

der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 17.02.2020 wie folgt zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Entwurf zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vorzulegen, bei der alle Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung einem um 50 % ermäßigten Steuersatz unterliegen, unabhängig davon, wo der Jagdausübungsberechtigte mit gültigem Jagdschein die Jagd ausübt.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Dr. Laabs bringt namens der Fraktion DIE aNDERE folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Die Fraktionchte den Antrag 19/SVV/1267 ergänzen, indem die Möglichkeit für handjagende JäerInnen geschaffen wird, bei der Anschaffung von Schutzhandschuhen eine Erstattung des Anschaffungsbetrages zur Hälfte bei der Verwaltung beantragen zu können.

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Finanzen empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Entwurf zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vorzulegen, bei der alle Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung einem um 50 % ermäßigten Steuersatz unterliegen, unabhängig davon, wo der Jagdausübungsberechtigte mit gültigem Jagdschein die Jagd ausübt.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=130614&selfaction=print