20.05.2020 - 6.2 Bebauungsplan Nr. 164 "Sportanlagen Kuhfortdamm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse r Bildung und Sport und r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie der Ortsbeirat Golm empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Der Bebauungsplan Nr. 164 “Sportanlagen Kuhfortdamm“ (OT Golm) ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen