20.05.2020 - 7.13 Stahnsdorfer Straße in eine Fahrradstraße umwan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.13
- Zusätze:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke
- Datum:
- Mi., 20.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung zuzustimmen (entspricht dem Wortlaut des Änderungsantrages der Fraktion DIE aNDERE, vom 03.03.2020):
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Fahrradstraßen eingerichtet werden können und dies am Beispiel Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und August-Bebel-Straße aufzuzeigen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.
Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, in der Stahnsdorfer Straße folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs zu prüfen:
- Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h
- Parkverbot auf beiden Straßenseiten
- Einbahnstraßenregelung für Kfz zwischen August-Bebel-Straße und Paul-Neumann-Straße (mit Ausnahmereglung für den Linienverkehr)
- Überholverbot von Radfahrer*innen (Zeichen 277.1 nach Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung)
Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis zum Ende des dritten Quartals 2020 zu berichten.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so ergänzte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Fahrradstraßen eingerichtet werden können und dies am Beispiel Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und August-Bebel-Straße aufzuzeigen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.
Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, in der Stahnsdorfer Straße folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs zu prüfen:
- Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h
- Parkverbot auf beiden Straßenseiten
- Einbahnstraßenregelung für Kfz zwischen August-Bebel-Straße und Paul-Neumann-Straße (mit Ausnahmereglung für den Linienverkehr)
- Überholverbot von Radfahrer*innen (Zeichen 277.1 nach Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung)
Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis zum Ende des dritten Quartals 2020 zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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