20.05.2020 - 6.1 Aufgabe des ins Kuratorium der Stiftung Garniso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung hat in seiner Sitzung die Vorlage zur Kenntnis genommen. Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage in der neuen Fassung vom 25.02.2020 zuzustimmen.

 

Die Vorlage wird in der neuen Fassung vom 25.02.2020 zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsendet in das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche gemäß der Satzung der Stiftung Garnisonkirche § 6 Abs. 2, 7 und 8

 

  1. als ordentliches Mitglied den/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam,
  2. als stellvertretendes Mitglied den/die Bürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Das Mitglied der Landeshauptstadt Potsdam nimmt im Kuratorium der Stiftung die in der Stiftungssatzung im § 8 Abs. 1 und 2 definierten Aufgaben wahr und setzt sich dabei im Rahmen der Kuratoriumsarbeit für die Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Ziele ein.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=130676&selfaction=print