25.03.2020 - 3.3 Wollestraße 52 als Gemeinschaftswohnprojekt sic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Wollenberg, Fraktion DIE LINKE, verweist auf die ausführliche Einbringung des Antrages in der Stadtverordnetenversammlung.
Herr Kirsch, Fraktion Bürgerbündnis, hält die Festlegung der Prüfung auf eine Projektart, Gemeinschaftswohnprojekt, im Vorfeld für den falschen Weg und spricht sich für eine breitere Prüfung zur Schaffung von günstigem Wohnraum bei einem Objekt wie der Wollestraße aus.
Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, verweist auf die im Antrag enthaltenen zwei Themen. Das eine sei die Eigentumssituation und das andere das Ziel eines Gemeinschaftswohnprojektes.
Er erinnert an die Beschlusslage vom Mai 2019 der Mietpreis- und Belegungsbindung den Vorrang zu geben. Mindestens 50% Mietpreis- und Belegungsbindung sollen geschaffen werden und alles darüber hinaus sei für das Objekt in der Vergabe höher zu gewichten. Nach dieser Beschlusslage hätte ein Bieter, der für das Objekt komplett eine Mietpreis- und Belegungsbindung anbietet, Vorrang. Er verstehe den Prüfauftrag so, dass jetzt gewünscht werde, das mit Gemeinschaftswohnprojekten zu kombinieren oder auszutauschen.
Zur Eigentumssituation führt er aus, dass die Stadt Eigentümer sei, jedoch mit einer anderen fiskalischen Situation, nämlich dem Treuhandvermögen. Den Auftrag zur Ausschreibung in Form der Konzeptvergabe nehme er gerne an und werde einen entsprechenden Vorschlag zur Gewichtung des Themas Gemeinschaftswohnprojekt vorlegen.
Herr Wollenberg, Fraktion DIE LINKE, betont, dass die Realisierung des Gemeinschaftswohnprojektes das Ziel sei; er nehme die Interpretation des Prüfauftrages durch Herrn Rubelt wohlwollend zur Kenntnis.