06.05.2020 - 5.1 Keine Abführungen der städtischen Wohnungsgesel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt mehrheitlich, diesen Antrag mit folgenden Ergänzungen anzunehmen:

 

Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der ProPotsdam angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass dass die im LoI vorgesehenen Abführungen der ProPotsdam an den städtischen Haushalt nur nach Genehmigung durch den Hauptausschuss getätigt werden.

 

Über die eingeleiteten Schritte ist die Stadtverordnetenversammlung im September 2020 zu unterrichten.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Heuer, bestätigt Herr Said, dass sich der Änderungsantrag der Fraktion AfD mit dieser Fassung erledigt hat.

 

Herr Boede, Fraktion DIE aNDERE, beantragt, den Antrag seiner Fraktion in der Ausgangsfassung zur Abstimmung zu stellen. Um diese Entscheidung nicht vor jedem Haushaltsbeschluss erneut treffen zu müssen, sollte dies als Grundsatz der städtischen Haushaltsführung gelten.

 

Gegen den Vorschlag des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, zuerst über den ursprünglichen Antrag abzustimmen, erhebt sich kein Widerspruch:

 

Abstimmung:

Der Antrag DS 18/SVV/0520 wird mit folgender Textfassung zur Abstimmung gestellt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der ProPotsdam angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass bis auf weiteres keine Mittel der ProPotsdam an den städtischen Haushalt abgeführt werden.

 

Über die eingeleiteten Schritte ist die Stadtverordnetenversammlung im November 2018 zu unterrichten.
 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird die vom Ausschuss für Finanzen empfohlene Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der ProPotsdam angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die im LoI vorgesehenen Abführungen der ProPotsdam an den städtischen Haushalt nur nach Genehmigung durch den Hauptausschuss getätigt werden.

 

Über die eingeleiteten Schritte ist die Stadtverordnetenversammlung im September 2020 zu unterrichten.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=131037&selfaction=print