06.05.2020 - 5.4 Herabsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes für da...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Antrag wird namens der Fraktion der Freien Demokraten von der Stadtverordneten Becker eingebracht.

 

Nach nf Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Zöller, Fraktion ndnis 90/Die Grünen, beantragt den Schluss der Debatte.

 

Nachdem alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zum Beratungsgegenstand zu äern:

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Hebesatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 02.04.2014, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Hebesatz-Satzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 20.02.2015, wird in § 1 (Hebesätze) wie folgt ergänzt:

 

Abweichend von Punkt 2. (Gewerbesteuer) gilt für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 350 v. H.“

 

§ 2 In-Kraft-Treten wird wie folgt geändert: „Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=131166&selfaction=print