07.05.2020 - 3.1 Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt P...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Twerdy bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Fassung vom 4.5.2020 ein, begründet und erläutert ihn.

Bei der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes verfolgt die Landeshauptstadt Potsdam über die im Maßnahmenkatalog in der von der Verwaltung vorgelegten ergänzten Fassung enthaltenen Maßnahmen hinaus folgende Maßnahmen:

  • Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage, dazu Intensivierung der Gespräche mit den benachbarten Land- und Stadtkreisen, um die für eine Realisierung der Anlage benötigten Mindestmengen zusammenzubekommen
  • Erweiterung der Kompostierungskapazitäten, wenn möglich am Standort der bestehenden Kompostierungsanlage in Nedlitz
  • kein Verzicht auf den innenstadtnahen Wertstoffhof in Babelsberg (auch nicht nach der Errichtung eines zusätzlichen Wertstoffhof im Potsdamer Norden)
  • Die Ergebnisse, die Auswertung und die Schlussfolgerung der Stadtverwaltung aus der Abfallanalyse sind der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter Weise vorzulegen. Dabei sind weitere zielführende Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, zur Erreichung des gesetzlichen Ziels einer Verwertungsquote von 65 % beizutragen.

 

 

Frau Prestin (Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallentsorgung) geht auf die Forderungen des soeben eingebrachten Ergänzungsantrages ein. Unter anderem weist Sie auf bestehende umfangreiche Möglichkeiten der Entsorgung von Grünabfällen hin. Eine Biovergärungsanlage wird auch stadtseitig gewünscht. Entsprechende Verhandlungen mit anderen Landkreisen werden geführt. Für die Standortsuche ist aktuell ein Gutachter beauftragt. Die Ergebnisse werden den Stadtverordneten vorgestellt, sobald sie vorliegen.

 

 

Die Nachfrage von Frau Dr. Laabs zur Einordnung der Bioabfallentsorgung erläutert Frau Prestin umfänglich. In der Zuständigkeit der Stadtentsorgung Potsdam (StEP) liegend, ist die Landeshauptstadt Potsdam in Sachen Kompostierung nicht Entscheidungsträger und gegenüber der StEP auch nicht weisungsbefugt. Daher ist die Bioabfallentsorgung keine Maßnahme für das Abfallwirtschaftskonzept.

 

 

Frau Lentz erkundigt sich nach dem zeitlichen Horizont zur Erstellung des in der Vorlage angesprochenen Teilkonzeptes zu mineralischen Abfällen.

 

 

Frau Prestin erläutert dazu, dass die Erstellung zuarbeitsabhängig ist. Sie schätzt die Fertigstellung auf nächstes Jahr.

 

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Finken zur Forderung bzgl. einer Biovergärungsanlage, erläutert Herr Walter, dass aktuell vor allem die Akzeptanz in der Bevölkerung, wenn es um den Standort geht, problematisch sei. Grundsätzlich würde eine Biovergärungsanlage befürwortet.

 

 

Herr Finken sieht damit diesen Punkt als durch Verwaltungshandeln erledigt, falls diese Auffassung nicht geteilt wird, sei die Forderung als Prüfauftrag zu formulieren.

 

 

Herr Walter schlägt zum Verfahren vor, heute nur die durch die Verwaltung ergänzte Vorlage (Erweiterung des Maßnahmenkatalogs) abzustimmen und den Ergänzungsantrag seiner Fraktion zurückzuziehen mit der Absicht, ggf. später noch weitere Forderungen gesondert einzubringen.

Nach dem Austausch von Für- und Gegenargumenten wird dem Vorschlag von Herrn Walter gefolgt.

 

 

Der Vorsitzende stellt die (ergänzte) Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Potsdam 2018 bis 2023

 

-          Inklusive der Erweiterung des Maßnahmenkatalogs (siehe Anlage zum Protokoll)

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen