06.05.2020 - 6.1 Beanstandung des Beschlusses - Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, erläutert das vorliegende Schreiben zur Beanstandung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04. März 2020 und die modifizierte Beschlussvorlage mit zwei neuen Beschlusspunkten. Mit Beschluss dieser Vorlage könne eine zügige Lösung verbunden mit der Beanstandung der Satzung herbeigehrt werden, sodass zeitnah die Änderung am Bebauungsplan vorgenommen, eine erneute Auslegung stattfinden und anschließend der Satzungsbeschluss gefasst werden könne.

 

Nach Beantwortung einzelner Nachfragen wird die modifizierte Beschlussvorlage gemäß § 55 Abs. 1 BbgKVerf namentlich abgestimmt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof“ (OT Fahrland) entschieden (gemäß Anlagen 3A, 3B, 4A, 4B, 5A und 5B).
  2. Abweichend davon ist der Bebauungsplan (siehe Anlagen 6 und 7) in seiner textlichen Festsetzung 6.2 zu ändern, um die Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie zu verbessern.
  3. Der so zu ändernde Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 "Am Friedhof“ (OT Fahrland) ist nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut (eingeschränkt) öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 6 und 7).
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen