29.04.2020 - 3 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vor Eintritt in die Diskussion zur vorliegenden Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Haushaltsjahre 2020/2021, DS 20/SVV/0431 erhält Frau Heigl Gelegenheit, den von der Fraktion DIE aNDERE eingereichten Antrag vorzustellen.

 

Frau Heigl führt aus, dass die vorliegende neue Fassung des Antrages vom 10.10.2018 nicht mehr relevant sei und die Fraktion sich darauf verständigt habe, den ursprünglich eingereichten Antrag vom 04.08.2018 erneut in die Diskussion und zur Abstimmung zu bringen.

 

(Weitere Ausführungen zur DS unter  TOP 5)

 

 

Herr Dr. Wegewitz bittet Herrn Exner um die Einbringung der Haushaltssatzung.

 

Herr Exner bringt mit Hilfe einer Präsentation (s. Anlage) den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 ein.

 

In der Diskussion werden Fragen  hinsichtlich der Dringlichkeit der Beschlussfassung, zum Stellenmehrbedarf, dem § 5 „Wertgrenzen“ und den in Aussicht gestellten Nachtragshaushalt gestellt und von Seiten der Verwaltung beantwortet.

 

Hinsichtlich der Thematik „Stellenmehrbedarf“ werden konkret Fragen zu den  Stellen „Strategie und Wachstum“ sowie zu den wesentlichen Abweichungen im Büro des Oberbürgermeisters gestellt.

 

Herr Teuteberg hrt  zum vorgelegten Haushaltsplan aus, dass er es nicht richtig finde, dass die derzeitige Finanzlage bei der Planerstellung nicht seriös berücksichtigt werde.

Herr Teuteberg spricht insbesondere die Grundsätze „Haushaltsklarheit“ und „Haushaltswahrheit“ an, die seines Erachtens hier nicht berücksichtigt werden.

Herr Teuteberg bittet bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2020 um Modifizierung der derzeitigen Zahlen, damit über den Haushalt seriös abgestimmt werden könne.

 

Herr Zimmermann spricht das Gebot der vorsichtigen Schätzung der Einnahmeausfälle, der Aufwendungen an und führt aus, dass ein Hinweis auf den Nachtragshaushalt seines Erachtens hier nicht ausreiche.

 

Herr Exner führt aus, dass Keiner derzeit die Auswirkungen realistisch einschätzen könne. Diese werden von der Dauer der Maßnahmen, deren Tiefe, usw. abhängen.

Herr Exner spricht in diesem Zusammenhang als Beispiel die Situation der Freien Träger an und führt aus, dass nicht gewollt sei, die  Freien Träger kaputt gehen zu lassen. Um das aber sicherstellen zu können, werde die Haushaltsermächtigung benötigt, um aus der vorläufigen Haushaltsdurchführung raus zu kommen. Erst, wenn Auswirkungen erkennbar werden, kann der Nachtragshaushalt diese berücksichtigen.

 

Herr Teuteberg bitte erneut um die seriöse Darstellung der Zahlen. Er kritisiert u. a. die  Darstellung der Einnahmen von 100 %, wo man wisse, dass diese nicht da sind.

Herr Teuteberg bittet um Vorlage einer Steuerschätzung unter Berücksichtigung der derzeitigen Zahlen.

 

Herr Bauer spricht die in der Vergangenheit mit der Verwaltung, hier insbesondere mit Herrn Exner, geführten Diskussionen betr. „Schätzungen“ an und fragt, was Herr Exner in diesem Falle tte tun sollen, stündlich Zahlen anpassen?

 

Herr Dr. Scharfenberg nimmt Bezug auf die Ausführungen von Herrn Bauer und legt dar, dass Herr Exner auf Risiken bereits aufmerksam gemacht habe und das schon in der Stadtverordnetenversammlung. Herr Dr. Scharfenberg bringt erneut zum Ausdruck, dass dieser Haushalt freigegeben werden müsse, auch unter dem Gesichtspunkt, dass man wisse, dass im Rahmen des Nachtragshaushaltes Entscheidungen getroffen werden müssen.

 

Herr Exner spricht die Thematik „Wertgrenzen“, hier insbesondere den Vergleich zu 2018 an und führt erneut aus, dass noch in diesem Jahr ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müsse. Davon sei auszugehen.

 

Herr Exner nimmt Bezug auf die im Vorfeld gestellten Fragen und führt zum Thema „Personal/Stellen“ aus, dass die Einstellungen 2020 ab 01.07.2020 vorgesehen seien.

 

Zur Frage der Stellen „Strategie und Wachstum“hrt Herr Jetschmanegg aus, dass es sich hier um 45 Stellen handelt, die aufgeteilt wurden in 3 Kategorien.

1. Kategorie: Kommunale Kita

2. Kategorie: Brand- und Katastrophenschutz

3. Kategorie: 6 strategische Handlungsfelder (s. Eckwertebeschluss).

 

Den Stellenaufwuchs begründet Herr Jetschmanegg mit den eingetretenen Krisen und der Umsetzung der o. g. 6 strategischen Themen.

 

Im Zusammenhang mit den  Abweichungen im Büro des Oberbürgermeisters spricht Herr Jetschmanegg die von Herrn Schubert vorgenommenen Veränderungen in den Bereichen an.

So seien einige Bereiche in den Oberbürgermeisterbereich gewechselt.

 

Herr Dr. Scharfenberg stellt fest, dass es sich bei dem Aufwuchs im Oberbürgermeisterbüro nicht um Umverlagerungen handeln kann, da die Stellen als neue Stellen ausgewiesen sind.

 

Herr Jetschmanegg informiert hinsichtlich der Stellen im Bereich „Wohnen“ sowie dem Bereich „rgerbeteiligung“ wo es u. a. auch um neue Stellen gehe.

 

Es schließen sich Fragen betr. „Nachtragshaushalt 2020“ an insbesondere zur Darstellung der zu erwartenden Auswirkungen wie z. B. bei den Steuereinnahmen.

 

Zum Thema „Jahresabschlüsse“ informiert Herr Exner, dass der Jahresabschluss 2017 derzeit beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorliegt und er hoffe, diesen noch in der Stadtverordnetenversammlung am 03.06.2020 einbringen zu können.

 

Abschließend spricht Herr Exner im Rahmen der Diskussion zur Frage des Schätzens das Jährlichkeitsprinzip an. Herr Exner führt erneut aus, dass er hoffe, nach der Sommerpause unbekannte Größen beziffern zu können.

 

Herr Teuteberg regt an, den Haushaltsplan für 2020 zur Beschlussfassung zu stellen, damit die Handlungsfähigkeit gegeben ist. Der Plan für 2021 sollte erst zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn die Zahlen in den nächsten Monaten vorliegen.

 

Herr Exner weist darauf hin, dass auch für 2021 Auszahlungsermächtigungen benötigt werden.

 

Herr Dr. Wegewitz nimmt Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen von Herrn Exner zum  § 5 „Wertgrenzen“, Punkt 3 und stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.

Hinweis: Aus den vorgenommenen Änderungen resultiert im Punkt 3 auch eine redaktionelle Anpassung.

 

Somit lautet der § 5,  Wertgrenzen“, Punkt 3 neu wie folgt:

3. „Die Wertgrenze, ab der erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird

für 2020 auf über 5.000.000 EUR und

r 2021 auf über 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Werte für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden wie folgt festgesetzt:

r das Haushaltsjahr 2020 gilt:

Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet bei Beträgen bis 500.000 EUR der Kämmerer sowie bei Beträgen bis 5.000.000 EUR der Hauptausschuss.

r das Haushaltsjahr 2021 gilt:

Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet bei Beträgen bis 200.000 EUR der Kämmerer sowie bei Beträgen bis 2.000.000 EUR der Hauptausschuss.“

 

Herr Dr. Wegewitz stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 7/0/2

 

Somit wird diesem Änderungsantrag zugestimmt.

 

Herr Dr. Wegewitz spricht den TOP 6.6 der Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2020, DS 20/SVV/0433 „Maßnahmen zur Sicherung der Zukunft des städtischen Klinikums Ernst von Bergmann“  an und bittet vor Abstimmung zur Haushaltssatzung um Behandlung der Drucksache und Abstimmung. Er bringt die Drucksache kurz ein.

 

Herr Teuteberg stellt den Antrag, dass, wenn Gelder aus dem städtischen Haushalt (Steuergelder) hier verwendet werden, die Gleichbehandlung Berücksichtigung findet. Auch andere arrangierte Gesellschaften sollten dann etwas abbekommen.

 

Herr Dr. Wegewitz bittet Herrn Teuteberg um schriftliche Einreichung seines Antrages. Stellt diesen ohne Vorlage in schriftlicher Form an dieser Stelle aber zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 0/8/1

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Herr Dr. Wegewitz stellt seinen Änderungsantrag:

Zur Finanzierung der Helferzulage als einmaligen Zuschuss für das Klinikumspersonal der Ernst von Bergmann gGmbH einen Betrag von 900 T€ im Produkt der Verwaltungsleitung GB 3 für das Jahr 2020 einzustellen.

Als Deckungsquelle sollen allgemeine Finanzierungsmittel aus der Minderung des Überschusses des Jahres 2020 dienen.“

 

Abstimmung: 8/1/0

 

Diesem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

 

Herr Dr. Wegewitz führt aus, dass ihm ein Antrag auf Rederecht von Herrn Menzel vorliege. Gegen das Rederecht erhebt sich kein Widerspruch. Herr Menzel erinnert an seine beiden eingereichten Änderungs- / Ergänzungsanträge.

 

Nach kurzer Verständigung stellt diese Herr Dr. Wegewitz zur Abstimmung.

 

1. Abstimmung zum ÄA/EA  vom 22.04.2020:  0/8/1 - Ablehnung

 

 

Zum ÄE/EA vom 27.04.2020hrt Herr Dr. Wegewitz aus, dass die Thematik interessant sei, er aber momentan keine Rechtsgrundlage sehe. Vorgeschlagen wird die Diskussion der Thematik im Rahmen des Nachtragshaushaltes.

 

Herr Dörschel schlägt die Behandlung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität vor.

 

Nach kurzer Verständigung nehmen die Mitglieder des Finanzausschusses den Antrag zur Kenntnis.

 

 

Herr Dr. Wegewitz stellt die DS 20/SVV/0431 unter Berücksichtigung der o. g. empfohlenen Änderungsanträge betr. Haushaltssatzung „Wertgrenzen, § 5“ und „Helferzulage“ zur Abstimmung:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Haushaltsjahre 2020/2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen.

 

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen