24.04.2020 - 4 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Nach Versand der Beschlussvorlage wurden verschiedene Fragen zum Wirtschaftsplan KIS 2020 durch die Vorsitzende und Herrn Dörschel per Mail an den KIS gesandt. Die Beantwortung durch den KIS wurde am 23.04.2020 an alle Mitglieder versandt.

 

Zum Nachvollzug hier die Fragen und die entsprechenden Antworten dazu:

 

Anlage A1 - Seite 13 - 1. Absatz

 

1)        Gibt es schon erkennbare Verschiebungen bei Projekten/Maßnahmen, die auf die aktuelle Situation zurückzuführen sind?

 

Es ist bereits erkennbar, dass es in der Projektarbeit zu Verzögerungen kommen wird. So konnte z.B. die Jury-Sitzung zum Planungswettbewerb Sportforum bisher nicht durchgeführt werden. Bei anderen Projekten wurden Schlussabnahmen durch die Bauaufsichtsbehörde abgesagt. Durch beauftragte Firmen wurden wir informiert, dass es ggf. zu Lieferschwierigkeiten von international produzierten Bauelementen/Bauprodukten kommen wird. Da die Beschränkungen erst wenige Wochen gelten, sind detaillierte Aussagen zu den konkreten Auswirkungen (zeitlich, finanziell) aktuell noch nicht möglich. 

 

1.1)            Wenn ja. Welche sind das? und Welchen Umfang haben die Verschiebungen? (zeitliche und/oder finanzielle Auswirkung)

 

  Siehe Beantwortung Frage 1

 

 

2)    Gibt es Verschiebungen von Projekten/ Maßnahmen, die auf die Störungen der IT

Infrastruktur zurückzuführen sind?

 

Von der IT-Krise waren insbesondere die Ausschreibungs- und Vergabeprozesse, so wie die Projektkommunikation betroffen. Letzteres konnte insbesondere durch den persönlichen Einsatz der Projektleitungen weitestgehend kompensiert werden. Durch die Unterbrechung der Ausschreibungs- und Vergabeprozesse kommt es insbesondere beim Projekt Schulzentrum Gagarinstraße zu spürbaren Verzögerungen. Nach jetziger Einschätzung verschiebt sich der Abschluss des letzten Bauabschnitts (Sanierung u. Erweiterung Bestandsgebäude) von Schuljahresbeginn auf mindestens Jahresende. Bei anderen Projekten sind die Auswirkungen durch den IT-Ausfall nicht so gravierend und führen wahrscheinlich zu keiner wesentlichen Korrektur der Projektziele (Fertigstellungstermine). In wieweit und in welcher Höhe zusätzliche finanzielle Aufwendungen erforderlich sein werden, kann jeweils erst in der absoluten Schlussphase der Projekte eingeschätzt werden.

 

2.1)  Wenn ja. Welche sind das? und Welchen Umfang haben die Verschiebungen? (zeitliche und/oder finanzielle Auswirkung)

 

  Siehe Beantwortung Frage 2

 

Anlage A3 - Seite 15 - Stellenübersicht

 

In den Tarifgruppen E14, E12, E11 und E9a ist die tatsächliche Stellenbesetzung geringer als erdorderlich.

 

1)  Welche Stellen/ Funktionen verbergen sich hinter den Tarifgruppen?

 

In der Anlage zum Wirtschaftsplan sind die besetzten Stellen am 30.06.2019 ausgewiesen. Zum 01.01.2020 ergeben sich teilweise andere Abweichungen.

Anbei die unbesetzten Stellen (per 01.01.2020) in den angefragten Tarifgruppen (Abkürzungen: AGL-Arbeitsgruppenleiter, SB-Sachbearbeiter):

 

E 14 (weiterhin Abweichung 4,0) Bereichsleitung KIS 1, 2 und 3 (Die Bereichsleitungen

         KIS 2 und 3 sind jedoch kommissarisch besetzt) KIS 1 - Projektleiter kfm.   

                     Immobilienmanagement

  E 12 (aktuelle Abweichung 3,0) KIS 2 -  AGL Kfm. Management und AGL KIS 2.3 sowie

                     1 Projektleiter KIS 2.3 (AGL KIS 2.3 wurde zwischenzeitlich besetzt)

  E 11 (aktuelle Abweichung 14,525) WL - SB Qualitätsmanagement, SB

                     Steuerungsunterstützung und SB Energiemanagement, KIS 1 SB Controlling

                     FIS und Fachverfahrenskoordinator, KIS 2 2 Projektleiter KIS 2.1, 2

                    Projektleiter KIS 2.2 (2 Projektleiter wurden zwischenzeitlich besetzt), KIS 3

                     AGL Verwaltung KIS, AGL Allg. Immobilienverwaltung, AGL Verwaltung FIS        

                     (AGL Verwaltung KIS und AGL Allg. Immobilienverwaltung zwischenzeitlich

                    kommissarisch besetzt), KIS 4 SB Betreiberverantwortung und 1 Projektleiter

                     (und 0,525 Teilzeit)

E 9a (aktuelle Abweichung 7,062), KIS 1 2 SB Portfolio (1xAnkauf, 1xVerkauf)

                      KIS 3 2 SB Immobilienverwaltung, 1 SB Servicecenter (und 2,062 Teilzeit)

 

Anlage A4 - Seite 19 - Maßnahmenübersicht

 

Die Peter-Joseph-Lenné Gesamtschule ist Profilschule IT, ist aber erst 2023 für den Ausbau des strukturierten Datennetzes vorgesehen und gehört damit zu einer der letzten Schulen.

 

1)      Welche Überlegung führte zu der Entscheidung?

 

Bei der Abstimmung zu den Schulen spielte auch der Umfang der Leistungen eine Rolle. Ziel ist es vor allem sicherzustellen, dass alle Standorte vor Abschluss des rderzeitraumes über eine strukturierte Verkabelung verfügen. Standorte, die bereits mit einem Netzwerk ausgestattet sind und bei denen es lediglich um eine Ergänzung geht, wurden deshalb nachrangig eingeordnet. Die Lenné-GES verfügt bereits über eine               strukturierte Verkabelung. Hier müssen lediglich im Neubau WLAN Access Points (einschließlich deren Verkabelung) nachgerüstet werden.

 

Des Weiteren hatten uns auch Fragen von Herrn Dörschel erreicht, die wir hiermit beantworten.

 

1)  Mir fiel ein doch sehr starker Aufwuchs um ein Drittel bzw. fast 4 Mio. für die nächsten               Jahre bei den Personalkosten auf (ohne Hausmeisterkosten). Das erscheint mir trotz               der Erläuterungen erklärungsbedürftig.

 

1.1) In welchem Maße steht ein Personalaufwuchs zur Bewältigung der größeren Zahl               von Projekten dahinter?

 

Der hohe Aufwuchs bei den Personalkosten zwischen 2019 bis 2022 ist neben dem organischen Wachstum des KIS und den eingeplanten Tarifsteigerungen vor allem durch den Einmaleffekt der Übernahme der Verwaltung des Finanzvermögens und des Grundstücksmanagements der LHP bedingt. Dazu war es erforderlich, beginnend ab dem zweiten Halbjahr 2019, zusätzliches Personal aufzubauen (7 Personalstellen), die in 2020 kostenmäßig voll wirksam werden. Darüber hinaus wurden zum 01.01.2020 insgesamt 16 Beschäftigte der LHP dem KIS personalrechtlich und damit auch kostenwirksam zugeordnet. Dazu kommen noch 2 Beamte, die zwar personalrechtlich bei der Stadt angesiedelt sind, aber für die der KIS die Kosten trägt. Die Kosten für diese zusätzliche Person ist durch die Zahlung eines Verwalterentgelts der LHP an den KIS gedeckt (s. Position Erlöse aus Dienstleistungen im Ergebnisplan). Ohne diesen Einmaleffekt beträgt der Personalaufwuchs 2020 11,5 Stellen, davon 5 Hausmeisterstellen und 6,5 Stellen aus dem technischen Bereich. Da das eigene neue Personal erst im Laufe des Jahres 2020 akquiriert werden kann, ist der volle ergebniswirksame Effekt erst 2021 sichtbar. Für die Jahre 2022 und 2023 sind die Steigerungen der Personalkosten moderat und berücksichtigen vor allem tarifliche Steigerungen.

 

1.2) Wie und in welchem Maße führt Altersteilzeit zu höheren Personalkosten?

 

Die Nutzung von Altersteilzeit führt zu höheren Personalkosten durch die gesetzlichen und tarifvertraglichen Aufstockungsbeträge und Ausgleichszahlungen für die Rentenversicherung, die zusätzlich zu dem Tarifentgelt gezahlt werden. Dazu kommt, dass die Aufstockungsbeträge bereits am Anfang der Altersteilzeit summarisch für den gesamten Zeitraum zurückgestellt werden müssen. Da die Berechnung des Rückstellungsbedarfs äerst kompliziert ist, beauftragt der KIS dazu jährlich die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Nachdem die Zahl der Beschäftigten in Altersteilzeit in den vergangenen Jahren eher rückläufig war, ist jetzt wieder ein Anstieg der Beschäftigten, die in Altersteilzeit arbeiten bzw. diese beantragt haben, zu beobachten. Daraus wird sich ein größerer Rückstellungsbedarf ergeben, auf den sich der KIS eingestellt hat.

 

2.)  Eine Grundsatzfrage zur Konstruktion der Kita-Finanzierung:

 

2.1) ssen die Kita-Träger dem KIS Miete für die Kitas im städtischen Eigentum  überweisen?

 

Der KIS schließt mit den Kita-Trägern Nutzungsverträge ab, in denen, neben Regelungen zur Nutzung der Objekte, Zahlungen der Träger für die Mieten und Betriebskosten vereinbart sind. Die Zahlungen dienen dem Erhalt der Immobilien und zur Deckung der laufenden Kosten. Die Mieten werden auf Grund der anfallenden Kosten kalkuliert (Kostenmiete) und enthalten keine Anteile für Gewinn und kalkulatorische unternehmerische Risiken wie z. B. das Leerstandsrisiko. Diese Zahlungen an den               KIS erhält der Kita-Träger gegen Nachweis vom Jugendamt erstattet. Aus diesem               Grund stimmt der KIS im Rahmen der Haushaltsaufstellung diese Zahlungen mit dem Bereich Haushalt und dem Jugendamt ab. Die Erstattungsbeträge werden zentral beim Jugendamt geplant.

 

2.2) Es wird ja nicht so sein, dass die Kita-Träger nur Gebäude im städtischen

          Eigentum nutzen oder etwa doch?

 

Nach unserer Einschätzung nutzen mehr als die Hälfte der Kitas städtische Liegenschaften des KIS. Die anderen Nutzer mieten entweder selbständig bei Dritten an oder haben Gebäude selbst im Eigentum. Letzteres ist z. B. bei größeren Trägern wie der AWO oder EJF der Fall. Auch für diese angemieteten Objekte und für die Kosten der eigenen Gebäude erhalten die Träger Zuwendungen vom Jugendamt. Insofern ist das Verfahren der Kostenerstattung für alle Kita-Träger gleich, während auf der anderen Seite sichergestellt ist, dass die genutzten Immobilien refinanziert und unterhalten werden können.

 

Frau Schkölziger übergibt das Wort an Herrn Exner (Beigeordneter Geschäftsbereich 1).

 

Herr Exner erläutert die Anlage A4 im Wirtschaftsplan anhand einer Präsentation. Diese

wird dem Protokoll beigefügt.

 

Der Wirtschaftsplan ist für 2020 aufgestellt, allerdings sind Verpflichtungserklärungen bis

2021 und die hiesige Mittelfristplanung von 2020-2023 dargestellt.

 

Das gesamte Investitionsvolumen beträgt 308.235.440 €.

 

Der Hauptschwerpunkt von 198.180.170 € liegt in der Bildungsinfrastruktur (hier

insbesondere für Schulen, Kitas und Horte).

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Investition in die Verwaltungsgebäude mit insgesamt 96.700.270 €. Ein Aufstieg der Investitionskosten ist erst in den nächsten Jahren ersichtlich.

 

215.641.240 € der Investitionen sind durch Kreditfinanzierungen abgesichert. Diese beinhalten aber noch keine durch Corona bedingten Maßnahmen. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) bezuschusst die Gesamtfinanzierung in Höhe von 82.794.200 €.

 

Der Liquiditätsüberschuss liegt bei ca. 194 Mio. € mit den eigenen Investitionen getätigt werden. Die Summe setzt sich aus Kreditmitteln und Eigenmittel der LHP und KIS zusammen.

 

Herr Exner hofft das sich die Summen der Folgejahre, aufgrund der Corona-Kreise nicht erheblich erhöhen werden. Das beinhaltet z. B. auch die Verschiebung von Bauprojekten.

 

Herr Exner teilt mit, dass es in diesem Jahr bisher die höchste Investitionssumme nach Gründung des KIS sei und man darauf stolz sein kann und dass mit einer hohen Eigeninvestition.

 

Herr Exner empfiehlt den Beschluss des Wirtschaftsplans KIS 2020.

 

Herr Dörschel stellt fest, dass es sich hierbei nicht um einen prozyklischen, sondern antizyklischen Haushalt handelt. Wann ist mit einem prozyklischen Haushalt zu rechnen und

wie sind die Einsparungen dabei.

 

Des Weiteren fragt Herr Dörschel an, ob mit Bauverzögerungen in Bezug auf die Corona-Krise zu rechnen ist.

 

Herr Pfrogner fragt an, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, die den prozentualen Anstieg der Kreditaufnahme vorschreibt und ob die LHP sich das leisten könne.

 

Herr Exner teilt daraufhin mit, dass es keine konkrete Grenze für die Kreditaufnahmen gibt.

Es hängt dabei auch von der Tilgung ab. Die Kommunalaufsicht überprüft auch die pro Kopf-Berechnung und sieht diese ab einem Wert von 2000 €/Kopf kritisch.

 

Herr Pfrogner an eine weitere Frage zur Finanzstruktur in Bezug auf die Grundstückverkäufe. Er teilt mit, dass einen Vorschlag der Verwaltung gäbe und dazu ein Gespräch zwischen Herrn Rubelt und ihm stattgefunden hat.

 

Herr Richter teilt mit, dass es sich hierbei um sonstige Eigenmittel des KIS handelt. Der Hauptanteil des wirtschaftlichen Ergebnisses ergibt sich aus den Vorjahren. Aufgeführt sind hier ausschließlich Veräerungen von KIS-Grundstücken, wie z. B. Zeppelinstraße (Persiusspeicher), Krampnitzer Straße, ein nicht bebautes Grundstück am Stern. Hierbei ist zu beachten, dass die Verkäufe auf einer Beendigung der Nutzung auf kommunaler Ebene.

 

Des Weiteren fragt Herr Pfrogner an, ob man zukünftig über ein Verfahren der Konzept- vergabe bei Erbbaurechten nachdenken sollte, da es keine nennenswerte Entwicklung darstellt und wie man auf die Summe von 250.000 €/Jahr kommt.

 

Herr Richter teilt mit, dass es sich hierbei um eine pauschalisierte Annahme handelt.

Herr Exner ergänzt, dass zukünftig die Käufe im Grundvermögen geplant werden.

Die Planungen der kostenfreien Übertragung vom Land oder des Eigenerwerbs sind noch

offen.

 

Herr Richter ergänzt zum Grundstück am Stern, dass es hierbei um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, was aufgrund dessen nicht saniert werden kann, aber auch nicht mehr genutzt werden kann, da es baufällig ist. Die Sanierung kann nicht erfolgen, da man dafür keine Baugenehmigung erhalten wird.

 

Herr Dienst stellt folgende Fragen zur Investitionsplanung.

Bei einer so hohen Investitionssumme, schlägt Herr Dienst eine Priorisierung der Projekte

vor.

 

Herr Richter führt dazu aus, dass es sich in 2020 um Projekte handelt, die erst in Planung

bzw. fortgeführt werden, gerade in Bezug auf Projekte der Bildungsinfrastruktur.

Eines der größeren Projekte, ist die Neugestaltung des Verwaltungscampus der LHP.

Dieses wird in 2020 fortgeschrieben.

 

Herr Scharfenberg sieht in den Folgejahren keine Besserung der Finanzsituation. Die bisherigen Kosten, für der Gestaltung des Verwaltungscampus der LHP, sollten nicht überstiegen werden. Eventuell ist eine kostengünstigere Realisierung möglich.

 

Herr Richter teilt mit, dass man Vorsorge treffen sollte, aber eine Planung für die Jahre ab 2035 noch nicht notwendig ist. Die entstehenden Corona-Kosten müssen dabei natürlich berücksichtigt werden.

 

Herr Scharfenberg weist auf jeden Fall daraufhin, dass die Alternativ-Planung des Verwaltungscampus nicht kostenintensiver werden sollte, als die bisherige Kostenberechnung.

 

Herr Richter teilt daraufhin mit, sobald die Inhaltsbetrachtungen der Varianten vorliegen, werden diese der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt.

 

Herr Exner ergänzt dazu, dass momentan eine Machbarkeitsstudie geplant ist. Auch hier wird nochmals mit einer hohen Kreditsumme gerechnet.

Der Gesamtbetrag „Verwaltungsgebäude“ beinhaltet nicht nur den Verwaltungscampus. Es kann von einem 3-stelligen Millionenbetrag ausgegangen werden.

 

 

Herr Pfrogner fragt an, ob es nicht eine Aufgabe werden könnte, den Verwaltungscampus an einem anderen Standort zu errichten. Der Gedanke dahinter ist die Nachhaltigkeit.

Die Diskussionen über die Errichtung ist derzeit noch verfrüht. Erst wenn die inhaltlichen Gegebenheiten vorliegen, kann man ins Detail gehen.

 

Frau Reimers stimmt der Aussage zu, dass über die Details der Errichtung derzeit zu früh sind.

 

Herr Dr. Niekisch fragt an, ob das Projekt bis 2023 abgeschlossen ist oder ob es darüber hinaus weitere Jahresscheiben geben wird.

 

Herr Dörschel stellt die Frage, ob der KIS noch weitere Mieter als die LHP hat. Wäre eine Ermittlung überhaupt möglich. Auch wenn der Antrag von Herrn Menzel zurückgezogen worden ist, stellt sich trotzdem die Frage.

 

Herr Richter teilt mit, dass der Ausgangspunkt der Fragestellung Mieten aus dem Jahr 2019 r Kultureinrichtungen, z. B. Haus 5 in Groß Glienicke war. Es wurde aber dieselbe Frage in Bezug auf die Liegenschaften Freiland, Rechenzentrum, Schiffbauergasse gestellt. Dies sind aber keine KIS Liegenschaften. In Bezug auf Groß Glienicke konnten wir Herrn Menzel bereits im letzten Jahr eine Beantwortung zukommen lassen. Daraufhin zog Herr Menzel seinen Antrag zurück. Die Dritteinnahme sind für den KIS nur sekundär.

 

Herr Richter geht auf Grund der aktuellen Corona-Krise auf ein paar Punkte ein, die auch den Wirtschaftsplan des KIS betreffen.

 

 

Herr Richter berichtet, dass er seit März 2020 Teilnehmer des Corona-Verwaltungsstabs ist. Der KIS unterstützt den Stab bei Maßnahmen die aufgrund der Richtlinien umgesetzt werden müssen. Investitionen des KIS sind von der Corona-Krise nicht betroffen. Dies betrifft nur Einrichtungen von Büros, Hygieneeinrichtungen, Einrichtung der Abstrichstellen. Die Aufwendungen erhöhen die Betriebskosten (Wachschutz Abstrichstelle / Sporteinrichtungen).

 

Herr Wapenhans erläutert den Wirtschaftsplan KIS 2020 anhand einer Präsentation.

Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Richter geht nochmal die Personalangaben im Wirtschaftsplan ein. Von 2019 auf 2020 ist ein Aufstieg ersichtlich. Dies begründet sich durch die Übernahme des Bereiches Grundstücksmanagement sowie die Aufgaben des Finanzvermögens der LHP. 2020 wurde das dazugehörige Personal im KIS übernommen. Insgesamt sind es 16 Mitarbeiter/-innen und 2 Beamte.

 

In 2019 wurde die externe Verwaltung der FIS-Liegenschaften, die von der Gewoba übernommen worden sind, wieder an den KIS übertragen. Dafür wird weiteres Personal benötigt. 5 Mitarbeiter/-innen (Schulhausmeister/Hallenwarte/Platzwarte) sowie 6,5 Mitarbeiter/-innen (Verwaltung).

 

Die Besetzung von 2-3 Stellen (Führungskräfte) sollten eigentlich bereits in 2019 erfolgen. Dies ist bisher auch noch nicht erfolgt, da der KIS eine Organisationsuntersuchung mit der PWC (PricewaterhouseCoopers GmbH) beauftragt hat, um eine Optimierung in der Struktur des KIS (eventuell) zu schaffen.

 

Frau Schlziger bedankt sich bei Herrn Wapenhans für die Präsentation.

 

Frau Reimers fragt an, wenn es eine Darstellung der Pro-Kopf-Verschuldung gibt, ob dies auf als Immobilienvermögen pro Einwohner vom KIS dargestellt werden kann?

 

Herr Richter teilt dazu mit, dass diese Angabe im Jahresabschluss KIS beinhaltet ist. Dieser wird zur Einsicht nachgereicht.

 

 

Herr Richter stellt kurz die wesentlichen neuen Projekte vor.

 

 

1.  Grundschule Im Kirchsteigfeld (56) - Schulerweiterungsbau

 Zeitraum: 2020-2022

 Kosten: ca. 8,5 Mio. €

 

2. Schul- und Sportstandort ehem. Kulturbodendeponie - Standortentwicklung

 Zeitraum: 2021

 Kosten: ca. 5 Mio.€ 

 

3. Preußenhalle - Interimslösung für Grundschule Fahrland

 Zeitraum: 2020 - 2022

 Kosten: ca. 5,3 Mio. €

 

4. Digitalpakt Schulen - Strukturierte Datennetze an diversen Schulen

 Zeitraum: 2020 - 2023

 Kosten: ca. 4 Mio. €

 

5. Kita Haus Sonnenschein Groß Glienicke - Ersatzneubau

 Zeitraum: Planungsbeginn 2023

 

6. Hort Goetheschule - Umbau und Erweiterung Hort in Stephensonstraße

 Zeitraum: 2021 - 2023

 Kosten: ca. 3,5 Mio. €

 

7.  Jugendtreff Ribbeck - Sanierung

 Zeitraum: Planungsbeginn 2022

 

8.  Feuerwehr Sacrow, Feuerwehr Eiche - Neubau Feuerwehrgerätehaus

 Zeitraum: 2020 - 2021

 Kosten: ca. 2 Mio. €

 

9. Zentrales Depot - Neubau

 Zeitraum: Planungsbeginn 2023

 

Herr Scharfenberg fragt an, ob der Kunstrasenplatz der Grundschule Babelsberg auch bei dem Projekt (siehe 6.) mit beinhaltet ist.

 

Herr Richter verneint dies. Das derzeit laufende PPP-Wettbewerbsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

In Bezug auf die Errichtung eines Zentraldepots stellt Herr Scharfenberg die Frage, ob es mittlerweile eine ernsthafte Vorstellung des Standortes gibt.

 

Herr Richter teilt dazu mit, dass zu der verwaltungsinternen präferierten Fläche noch Gespräche mit dem Eigentümer laufen.

 

Herr Scharfenberg fragt des Weiteren an, ob es nähere Auskünfte zu der Gesamtinvestition Sanierung Ribbeckeck“ gibt.

 

Herr Richter teilt mit, dass die Umsetzung länger dauert, da es sich hierbei nicht nur um eine Sanierung handelt, sondern einen Erweiterungsbau. Die Kosten liegen ca. bei 2,5 Mio. €.

 

Herr Scharfenberg fragt an, wie der Ablauf der Kommunalen Kitas sein wird.

 

Herr Richter teilt mit, dass der FB 23 zuerst eine Aufstellung der jeweiligen Objekte vorbereiten muss. Bisher hat der KIS noch keine Anforderungen erhalten.

 

Herr Pfrogner fragt an, warum der KIS für die Organisationsuntersuchung externe Berater beauftragt hat.

 

Herr Richter teilt dazu mit, dass vergleichbare Ergebnisse auch möglich wären, wenn der KIS die Untersuchung selbst durchführt, allerdings fehlen die entsprechenden Ressourcen. Eine Selbstbetrachtung erleichtert die Bewertung nicht und daher ist es ratsamer einen externen außenstehenden Berater dabei zu haben, um ein erfolgreiches Ergebnis zu erzielen. Im Jahr 2011 wurde das letzte Mal eine Untersuchung im KIS durchgeführt. Die Schwerpunkte für die Untersuchung hat der KIS vorgegeben (Flächenerwerb, Technischer Bereich etc.). Dadurch soll die Optimierungspotentiale durch PWC ermittelt werden. Es wird aber keine Prüfung der Gesellschaftsform erfolgen. Die Ergebnisse können gerne im Werksausschuss vorgestellt werden.

 

Herr Exner ergänzt, aufgrund der Investniveausteigerung und der Grenzüberschreitung, muss in der Struktur dafür Sorge getragen werden, dass man vernünftig aufgestellt ist.

 

Herr Dienst äert sich positiv zur externen Beratung und sieht es für zwingend notwendig.

 

Dr. Ruppert stimmt diesen auch zu. Internen Mitarbeiter/-innen fehlen die Vergleiche.

Externe haben mehr Erfahrungen auf diesem Gebiet.

 

Herr Pfrogner fragt an, was sich hinter dem Projekt „Schul- und Sportstandort ehem. Kulturbodendeponie“ verbirgt.

 

Herr Richter teilt mit, das dazu aktuell ein B-Plan-Verfahren durchgeführt wird und aufgrund des Aufstellungsbeschluss „Schule und Sport“ an der Kulturbodendeponie eine Standortentwicklung geprüft wurde. In derzeitiger Planung ist der Erwerb des Grundstücks und die entsprechende Erschließung.

 

Herr Dörschel fragt an, ob die Zuwendungen der Brutto-Netto-Kosten im Investitionsplan dargestellt sind.

 

Herr Richter erläutert, dass die Darstellung zeigt die Gegenüberstellung „LHP - KIS“. Die Zuwendungen der LHP an KIS, werden beim KIS als Erlöse dargestellt und bei der LHP als Aufwendungen. Die KfW-Mittel werden als Brutto ausgewiesen, da noch nicht feststeht, was der KIS an rdermitteln erhält. Die Mittel werden für Bauprojekte verwendet. Was als Gesamtbelastung beim KIS dargestellt wird, ist eine Gesamtentlastung für die LHP.

 

Herr Richter informiert abschließend nochmal über eventuelle Risiken in und nach der Corona-Krise. Derzeit sind noch keine finanziellen Auswirkungen bemerkbar. Auf den Baustellen können die ausländischen Baufirmen ausbleiben. Aufgrund der IT-Krise im Januar 2020 war der KIS mehr betroffen. Hier insbesondere das Veröffentlichen von Ausschreibungen. Dadurch wurde der Projektablauf gestört.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2020.

 

 

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Frau Schkölziger lässt die Beschlussvorlage abstimmen und empfiehlt diese in der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage