12.05.2020 - 4.2 Barrierefreier Zugang zu Sitzungen der Stadtver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Di., 12.05.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Meier informiert, dass von Seiten des Bereichs Presse und Kommunikation mitgeteilt wird, dass für die Realisierung der technischen Umsetzung der Übertragung der SVV inklusive Gebärdendolmetscher bislang im Haushalt keine Mittel eingestellt sind.
Für die Übertragung der Stadtverordnetenversammlung werden mindestens zwei DolmetscherInnen benötigt. Das Büro der Stadtverordnetenversammlung hat dafür ein Budget im Doppelhaushalt vorgesehen. Aufgrund der erhöhten Nachfrage nach GebärdendolmetscherInnen ist die personelle Dienstleistung durch Dritte derzeit aber nicht abgesichert.
Die technische Umsetzung Bild in Bild im Livestream ist möglich und könnte wahrscheinlich durch eine Erweiterung des bestehenden Vertrages realisiert werden. Die Gebärdensprache würde dann sowohl bei der Liveübertragung als auch im Archiv zur Verfügung stehen. Laut vorliegendem Angebot des Dienstleisters kostet dies 600 Euro zusätzlich pro Sitzungstag. Bei pro Jahr acht Sitzungen, einer Sondersitzung und einer Verlängerung der Sitzung an einem weiteren Tag entstehen Mehrkosten in Höhe 6000 Euro.
Den Livestream der Stadtverordnetenversammlung verfolgen regelmäßig zwischen 50 und 100 NutzerInnen live. Die Aufzeichnung wird am Freitag nach der Sitzung als On-Demand-Video auf der Homepage der Landeshauptstadt angeboten. Dieser Service wird regelmäßig genutzt, etwa 400 bis 500 Zugriffe durchschnittlich sind dabei in den Tagen nach der SVV zu verzeichnen.
Frau Laabs findet es schwierig, die Barrierefreiheit an Zahlen festzumachen. Für sie ist dies eine Frage der Haltung.
Frau Meier weist darauf hin, dass damit nur eine Zielgruppe erreicht wird. Es gibt aber sehr viele unterschiedliche Beeinträchtigungen.
Frau Eisenblätter fehlt hier die Einbindung des Beirates. Die Barrierefreiheit sollte in Gänze betrachtet werden.
Frau Kiss betont, dass die Inklusion von Anfang an gelebt werden muss. Sie bittet, zunächst anzufangen und zu sehen, wie dies angenommen wird. Grundsätzlich gilt das Recht auf Teilhabe.
Herr Nolde schlägt vor, schrittweise ein Konzept zu entwickeln, um dies anzugehen.
Frau Vandre erinnert an die Debatte der letzten Sitzung des GSWI-Ausschusses, in der sich alle einig waren, dies umzusetzen und die Barrieren in der Stadtverordnetenversammlung sukzessive abzubauen.
Herr Okurka spricht sich ebenfalls dafür aus, mit der Herstellung der Barrierefreiheit zu beginnen.
Frau Meier weist darauf hin, dass es bereits jetzt schon möglich ist, für die Stadtverordnetenversammlung Gebärdendolmetschen mit einer Vorlauffrist von 10 Tage zu beantragen.
Frau Eisenblätter fasst zusammen, dass nichts dagegen spricht, über die vorliegende Drucksache abzustimmen und stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, die Ergebnisse aus der zur Kenntnis genommenen Mitteilung DS 17/SVV/0932 „Barrierefreier Zugang zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung“ umzusetzen und weiterhin bestehende Zugangshindernisse zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung schrittweise abzubauen.
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Untertitelung des Live-Streams oder für die zusätzliche Einspielung einer/s Gebärdendolmetschenden ab sofort regelmäßig zusätzlich in die Haushaltsentwürfe der Landeshauptstadt Potsdam einzustellen.
Darüber hinaus soll die Funktionsfähigkeit der Aufzüge im Stadthaus durchgehend gewährleistet werden. Die Reparaturfristen sind durch geeignete Maßnahmen zu verkürzen.
2. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, im Plenarsaal Blinden und sehbehinderten Menschen geeignete Plätze nahe dem Eingang zur Verfügung zu stellen.
Bei Voranmeldung sollen sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen vorrangig Plätze im Plenarsaal reserviert werden.