12.05.2020 - 4.3 Silvesterfeuerwerk ohne Böller

Beschluss:
vertagt
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Herr Fröhlich bringt den Antrag ein und macht deutlich, dass es um den Lärm und den Müll in Folge von Feuerwerken geht.

 

Frau Kolesnyk (Bereich Umwelt und Natur) macht deutlich, dass dies ein nachvollziehbares Anliegen ist. Sie betont, dass ein Verbot von Feuerwerkskörpern mit reiner Knallwirkung nicht zielführend ist. Die Gemeinden, die ein Böllerverbot ausgesprochen haben, haben sich auf den Brandschutz bezogen. Auch ist ein Böllerverbot kaum kontrollierbar.

Ein Feuerwerksverbot kann nur auf Bundesebene ausgesprochen werden. Sie weist darauf hin, dass es bereits jetzt schon verboten ist, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Pflegeheimen zu böllern. Auch ist es ausschließlich am 31.12. erlaubt, Böller und Silvester-Feuerwerke zu benutzen.

Ein weiteres großes Problem sind die Abfälle, die beim Böllern hinterlassen werden.

 

Frau Meier erklärt, dass es aktuell keine Rechtslage gibt, dies zu verbieten. Die einzige Möglichkeit ist die Gefahrenabwehr.

 

Frau Kolesnyk ergänzt, dass es in Potsdam keine massiven Gefahrenlagen gibt.

 

Herr Fröhlich betont, dass auch Gehörschäden die Folge von Lärm durch Böller sein können. Er bittet, dies neben den umweltspezifischen und rechtlichen Fragen zu klären. Die gesundheitsrechtlichen Fragen sollten ebenfalls geklärt werden.

 

Frau Meier erklärt, dass es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.

 

Herr Fröhlich bittet um Zurückstellung der Drucksache.

 

Frau Eisenblätter stellt dies zur Abstimmung.

 

Der Zurückstellung wird mit 6 Zustimmungen und 2 Ablehnungen mehrheitlich zugestimmt.

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