13.05.2020 - 3.2 Satzung für Trinkwasserlieferung und Schmutzwas...

Beschluss:
abgelehnt
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Gegen das Rederecht für Herrn Menzel erhebt sich kein Widerspruch. Herr Menzel begründet anschließend das Anliegen der Antragstellung und der Oberbürgermeister verweist auf die umfassende Darstellung der Prüfergebnisse durch Frau Hofmann, Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, in der letzten Sitzung des Hauptausschusses.

 

Da es keinen weiteren Redebedarf gibt, wird der Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Zeitraum 2020 die Gebührensatzungen für die Trinkwasserlieferung und Schmutzwasserentsorgung unter Berücksichtigung des Urteilstenors VG 8 K 6/14 neu aufzustellen.

Quersubventionen, Kosten der Rekommunalisierung und sachfremde Ausgaben für Sponsoring und Stadtwerkefest sind dabei gegenüber den jetzigen Satzungen heraus zu rechnen. Ebenso sind die Gewinne der Vorjahre (2018 und ggf. Vorjahre) unter Beachtung des Urteilstenors zu verrechnen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung sind die Gebührensatzungen für beide Leistungen bis zum Mai vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

  1

Ablehnung:

10

Stimmenthaltung:

  5

 

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, diesen Antrag abzulehnen.