29.04.2020 - 9 Herabsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes für da...

Beschluss:
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Hebesatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 02.04.2014, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Hebesatz-Satzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 20.02.2015, wird in § 1 (Hebesätze) wie folgt ergänzt:

 

Abweichend von Punkt 2. (Gewerbesteuer) gilt für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 350 v. H.“

 

§ 2 In-Kraft-Treten wird wie folgt geändert: „Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

 

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