14.05.2020 - 4.4 Steuerbefreiung von Jagdgebrauchshunden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Do., 14.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zum TOP 4.4 liegt von der Stadtfraktion BürgerBündnis ein Antrag auf Rederecht für Herrn Becker, Jagdberater der Landeshauptstadt Potsdam, vor.
Unter TOP 3 der Tagesordnung wurde Herrn Becker das Rederecht eingeräumt.
Herr Becker erhält das Wort bedankt sich für die Möglichkeit, ggf. offene Fragen im Rahmen seiner Ausführungen beantworten zu können.
Herr Becker spricht die Aufgaben des Jägers und der Jagdgebrauchshunde an.
37 ausgebildete Jagdgebrauchshunde und 570 Jäger gibt es in Potsdam. Die anfallenden Aufgaben sind sehr vielfältig. Zu Ihnen gehört u.a. der Schutz von Grünanlagen.
Jäger haben ein Aneignungsrecht auf welches sie auch verzichten können. In diesem Fall müsste dann die Landeshauptstadt Potsdam die Bergung bzw. Entsorgung des Wildes vornehmen und finanzieren.
Herr Becker erklärt, warum die Ausbildung der Jagdgebrauchshunde von so hoher Wichtigkeit ist und nimmt abschließend Bezug auf die derzeitige Steuerbefreiung.
Herr Dr. Wegewitz dankt Herrn Becker für seine Ausführungen und spricht die vorliegende neue Fassung der CDU-Fraktion vom 19.02.2020 sowie den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, SPD an.
In der sich anschließenden Diskussion dankt Herr Dörschel Herrn Becker für die genannten Zahlen.
Herr Dr. Wegewitz informiert im Rahmen der Diskussion Befreiung oder nicht aus der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam und führt aus, dass lt. dieser für den ersten Hund 108,00 EURO, für den zweiten Hund 144,00 EURO, für den dritten und jeden weiteren Hund 192,00 EURO und für gefährliche Hunde je Hund 648 EURO.
Herr Dr. Wegewitz stellt den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD zur Abstimmung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Entwurf zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vorzulegen, bei der alle Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung einem um 50 % ermäßigten Steuersatz unterliegen, unabhängig davon, wo der Jagdausübungsberechtigte mit gültigem Jagdschein die Jagd ausübt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 2
Stimmenthaltung: 2
Herr Dr. Wegewitz stellt die geänderte DS zur Abstimmung:
Der Finanzausschuss schlägt folgende Fassung vor:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Entwurf zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vorzulegen, bei der alle Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung einem um 50 % ermäßigten Steuersatz unterliegen, unabhängig davon, wo der Jagdausübungsberechtigte mit gültigem Jagdschein die Jagd ausübt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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