06.05.2020 - 9 Neustart vorbereiten - Gastronomie schrittweise...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wird namens der Fraktion der Freien Demokraten vom Stadtverordneten Teuteberg eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Friederich bringt namens der Fraktion CDU folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

In den Beschlussvorschlag ist wie folgt einzufügen:

 

Abs.1

( ... ) und sonstigen Gastronomiebetrieben sowie Hotel- und Gastgewerben einzusetzen (...)"

Abs. 2

 

( ... ) Restaurants, Bars und Cafes sowie Hotel- und Gastgewerben vorsieht und Potsdamer Gastronomen und Betreibern des Hotel- und Gastgewerbes Zeit einräumt (...)"

 

Neu Abs. 5

Die Erhebung und Einziehung der Bettensteuer wird für das Jahr 2020 ausgesetzt.

 

 

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt,lt einen Prüfauftrag bezüglich der Sondernutzungsflächen für möglich. Der Oberbürgermeister, Herr Schubert erklärt, dass der 1. Absatz des Antrages sich erledigt habe, der 2. Absatz sei zu streichen oder abzulehnen und der 3. Absatz wäre anzupassen, in dem das Wort „…ferner…“ gestrichen wird. Der Ergänzungsantrag der Fraktion CDU bezüglich des Verzichtes der Bettensteuererhebung sei abzulehnen.

 

Der Stadtverordnete Wollenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt die getrennte Abstimmung bezüglich der Bettensteuer.

 

Anschließend verständigen sich die Antragsteller auf eine gemeinsame geänderte Fassung, die den Hinweises des Oberbürgermeisters entspricht.

 

Abstimmung:

Die Ergänzung

 

Neu Abs. 5

Die Erhebung und Einziehung der Bettensteuer wird für das Jahr 2020 ausgesetzt.

 

wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend wird der geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, mögliche Freiflächen der Landeshauptstadt, die zur Einhaltung notwendiger Abstandsregeln im Gastronomiebereich zusätzlich genutzt werden können, schnellstmöglich zu identifizieren und den Gastronomiebetrieben zur Verfügung zu stellen.


Um die Potsdamer Gastronomie beim Neustart zu unterstützen, ist zu prüfen, inwieweit die „Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam“ temporär angepasst werden kann. Dabei ist anzustreben, die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen zu reduzieren oder ganz auszusetzen. Zu prüfen ist beispielsweise, ob die derzeit geltenden Mindestgebühren der Satzung in diesem Jahr als Höchstgebühren ausgewiesen werden können.

 

Die zuständigen Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung sind über die Prüfergebnisse schnellstmöglich zu informieren, spätestens in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2020. Notwendige Satzungsänderungen sind umgehend vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=131714&selfaction=print