29.05.2020 - 4.1 Nachhaltige Bauweise beim Neubau öffentlicher G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Pfrogner stellt die Neufassung des Antrags vom 03.03.2020 vor.

 

Herr Richter verweist auf die im Werksausschuss geführten umfangreichen Diskussionen zum Ursprungsantrag und schlägt vor, den Antrag auf den ersten Absatz zu reduzieren und den zweiten Absatz zu streichen, da dieser für die Verwaltung einen hohen administrativen und zeitlichen Aufwand bedeuten würde.

 

Herr Scharfenberg ergänzt, dass die Auswertung in der Stadtverordnetenversammlung nicht sinnvoll wäre, sondern diese im Werksausschuss erfolgen sollte.

 

Herr Richter bestätigt dies und bietet an, über die Ergebnisse der Prüfungen, auch in den zuvor besprochenen Projektsteckbriefen zu informieren. Diese könnten auch auf der Internetseite eingestellt werden.

 

Frau Reimers bat um Aufnahme des Wortes „wohlwollend“ im ersten Absatz. Somit ergäbe es folgenden Satz.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen, Sporthallen und Kindertagesstätten, zur CO2-Einsparung bei der Errichtung öffentlicher Gebäude der sozialen Infrastruktur die Anwendung der Holzbauweise bei den Trag-, Innen- und Außenwandkonstruktionen wohlwollend zu prüfen.

 

 

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Der Werksausschuss des Kommunalen Immobilien Service (KIS) empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Neufassung des Antrags vom 03.03.2020 wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen, Sporthallen und Kindertagesstätten, zur CO2-Einsparung bei der Errichtung öffentlicher Gebäude der sozialen Infrastruktur die Anwendung der Holzbauweise bei den Trag-, Innen- und Außenwandkonstruktionen zu prüfen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage