18.06.2020 - 3.1 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Vorsitzende erinnert an die Debatte aus der letzten Sitzung, in der der Antrag zurückgestellt worden ist.

In der Zwischenzeit liegt eine Neufassung des Antrags (vom 9.6.2020) vor, deren Einbringer die Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen sind.

 

 

Herr Schmäh (Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalspflege, Umwelt und Natur) verweist auf die Diskussion aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität und steht für Fragen zur Verfügung.

 

 

Herr Olbrich erkundigt sich nach dem aktuellen rechtlichen Sachstand nach erfolgtem Gerichtsurteil, insbesondere ob ein Abriss droht.

 

 

Herr Schmäh erklärt, dass es sich um eine Nutzungsuntersagung handelt und Herr Rubelt ergänzt, dass man zur Klärung der Nutzung nochmals in Kontakt mit dem Betreiber treten wird.

 

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag in der geänderten neuen Fassung (wie sie vom SBWL empfohlen wurde) zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu unterbreiten, die die Einbeziehung der auf der östlichen Straßenseite der L 20 gelegenen Flurstücke 111, 115 und 116 der Flur 1, Gemarkung Groß Glienicke in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 19 „Ehemaliger Schießplatz“ (OT Groß Glienicke) zum Gegenstand hat.

Als Planungsziel für diese Flächen sollen die Nutzungen festgelegt werden, die nach Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ zulässig sind.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage