18.06.2020 - 3.2 Nachhaltige Bauweise beim Neubau öffentlicher G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Vorsitzende weist auf die neue Fassung vom 3.3.2020 hin, die im Werksausschuss des Kommunalen Immobilien Service (WA KIS) am 29.5.2020 unter Streichung des zweiten Absatzes geändert beschlossen wurde.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) geht auf das Votum des WA KIS ein, in dem der Antrag umfangreich diskutiert worden ist. In der morgigen Sitzung wird der WA KIS in diesem Zusammenhang über die Einführung eines Projekt-Steckbriefes beraten, der r jedes Projekt online einsehbar sein soll.

 

 

Frau Dr. Laabs ist dieses Vorgehen nicht transparent genug. Sie wünscht sich hier mehr als die Veröffentlichung eines Steckbriefes auf der Homepage.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag in der geänderten neuen Fassung (wie sie vom WA KIS am 29.5.2020 empfohlen wurde) zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen, Sporthallen und Kindertagesstätten, zur CO2-Einsparung bei der Errichtung öffentlicher Gebäude der sozialen Infrastruktur die Anwendung der Holzbauweise bei den Trag-, Innen- und Außenwandkonstruktionen zu prüfen.

 

Sollte nicht von der Holzbauweise Gebrauch gemacht werden, ist dieses der Stadtverordnetenversammlung im Zuge der Erarbeitung der vorhabenbezogenen Aufgabenstellung zur Objektplanung zu begründen. Dabei soll auch dargelegt werden, wie die gegenüber der Holzbauweise zu erwartenden höheren CO2-Emissionen von Baustoffen der Trag-, Innen- und Außenwandkonstruktionen kompensiert werden können.)

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage