26.05.2020 - 4.4 Pandemiepläne freier Träger

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Laabs bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Pohle stellt die Stellungnahme des Migrantenbeirats vor, die als Tischvorlage ausgereicht wurde.

 

Frau Meier betont, dass von Anfang an bereits die Risikogruppen anders untergebracht wurden. Hier waren aber vorwiegend die Pflegeeinrichtungen im Fokus. Festzuhalten gilt, dass es eine Rechtsgrundlage gibt, dass jede Einrichtung einen Pandemieplan haben muss. Dies ist die Aufgabe der Träger der Einrichtungen.

Aus dem Verwaltungsstab erging der Auftrag an die Träger, diese Pläne zu erarbeiten, soweit sie noch nicht vorliegen. Das Vorhalten der Schutzkleidung ist ebenfalls die Aufgabe der Träger.

Die Erarbeitung der Pandemiepläne liegt in der gesetzlichen Pflicht der Träger, nicht bei der Verwaltung. Diese kann lediglich beraten und fachlich unterstützen.

 

Frau Eifler stimmt den Ausführungen von Frau Meier zu und macht deutlich, dass die Kriterien und Handlungsempfehlungen durch die Träger erarbeitet werden müssen.

 

Herr Heuer hat den Ausführungen der Verwaltung entnommen, dass der Kern des vorliegenden Antrages durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

 

Frau Meier macht darauf aufmerksam, dass es in den Potsdamer Flüchtlingsunterkünften vorher keine Erfahrungen mit Pandemien gab. Die Träger wissen jetzt, dass sie Pandemiepläne haben müssen, um Vorkehrungen treffen zu können, wenn es einen Ausbruch gibt.

Sie verweist als positives Beispiel auf die Senioreneinrichtung in Hermannswerder, in der die Situation hervorragend gelöst wurde.

 

Frau Eisenblätter fasst zusammen, dass der 1. Punkt und der 3. Punkt des Antrages bereits umgesetzt werden. Der 2. Punkt liegt in Zuständigkeit der Träger, nicht der LHP.

 

Herr Eichert betont, dass aus seiner Sicht die Landeshauptstadt Potsdam noch keinen vollständigen Überblick darüber hat, was vorliegt.

 

Frau Meier betont, dass die Überprüfung aller Einrichtungen personell durch die Landeshauptstadt Potsdam nicht leistbar ist. Hier sind nur Stichproben möglich.

 

Herr Eichert bittet, darauf den Fokus zu legen.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass zu den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge bereits ein Antrag im Geschäftsgang ist, der am 03.06.2020 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird.

Sie betont, dass die Träger die gesetzliche Pflicht haben, Pandemiepläne zu erstellen. Die Verwaltung überprüft diese, wenn Infektionsfälle vorliegen. Des Weiteren unterstützt die Stadt die Träger bei der Erstellung der Pläne.

Die Beschaffung von Schutzmitteln für die Träger ist durch die Verwaltung ebenfalls nicht zu gewährleisten. Dies ist Aufgabe der Träger.

 

Auf Nachfrage, wie mit dem vorliegenden Antrag weiter verfahren werden soll, bittet Frau Laabs, darüber abzustimmen.

 

Herr Heuer stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Der Antrag ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Herr Eichert redet dagegen, da nicht alle Punkte erfüllt sind.

 

Frau Eisenblätter stellt zunächst den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

Der Geschäftsordnungsantrag wird mit 2 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und 5 Enthaltungen abgelehnt.

 

Anschließend bittet Frau Eisenblätter um Abstimmung über die vorliegende Drucksache.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

-          zu prüfen, ob die die freien Träger in der Landeshauptstadt Potsdam über Pandemiepläne verfügen, die nach den Erfahrungen mit der SARS-CoV-2-Pandemie hinreichend erscheinen,

-          Kriterien und Handlungsvorschläge für die Pandemievorsorge von freien Trägern zu erarbeiten und

-          ein Konzept zur zentralen Beschaffung von Schutzkleidung und -ausrüstung für die Landeshauptstadt Potsdam zu erarbeiten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2020 über den Sachstand zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

5

mehrheitlich abgelehnt.