27.05.2020 - 3.1 Verwaltungsvereinbarung zur Neuordnung von Grun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eingangs erhalten Herr Praetsch und Frau Müller das Rederecht. Frau Stochhaus ist nicht anwesend.

 

Herr Praetsch zitiert aus der Charta von Florenz  und appelliert an die Hauptausschussmitglieder, sichr ein gemeinsames Nutzungsrecht und der Ausgeglichenheit zwischen den berechtigten Nutzungsinteressen auszusprechen.

 

Frau Müller, als Vertreterin der Bürgerinitiative Potsdamer Wasserfreunde, fordert im Namen von 2.300 BürgerInnen, es nicht zuzulassen, dass das Bootshaus abgerissen und Geld für den Abriss von historischen Gebäuden verwendet wird. Sie plädiert dafür, neu über den „schlechten Kompromiss“ nachzudenken und in Gespche mit den BürgerInnen zu treten. Im Weiteren verweist sie auf die diesbezügliche Petition.

 

Nachfolgend informiert Herr Kümmel, komm. Leiter Planungsbüro im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, anhand einer Powerpoint-Präsentation (der Niederschrift als Anlage beigefügt) u.a. warum die Neuordnung durchgeführt wird, wie das Strandbad auf kleinerer Fläche funktionsfähig bleibt und nennt als Ziele der Landeshauptstadt im Verfahren, die Sicherung des Betriebes des Strandbades durch eine Neuordnung der Grundstücksflächen, die Qualifizierung durch ein neues Funktionsgebäude, den Verbleib des Seesportclubs am Standort und die vertragliche Anerkennung von Lage und Größe des neuen Funktionsgebäudes durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Er verweist auf die Zwischenlösung mit einer temporären Containeranlage des Seesportclubs, die der Verein aus eigenen Mitteln auf dem Gelände des Strandbades errichtet und dafür die befristete Baugenehmigung erhalten habe. Im Übrigen bleibt die Karl-Liebknecht-Gedenktafel vorerst stehen; ein späterer Standort werde noch festgelegt. Weiterhin führt er zu den vorliegenden Änderungs- und Ergänzungsanträgen aus.

 

In der sich anschließenden Diskussion erläutert Herr Dr. Scharfenberg die Intentionen des Änderungsantrages vom 20.05.2020 bezüglich der Streichung von § 4 Abs 2 der Verwaltungsvereinbarung. Der Ergänzungsantrag vom 19.05.2020 beinhalte die Ergänzung des Beschlusstextes, zusätzlich über die Vergrößerung des Liegebereichs zu verhandeln, denn das größte Defizit in diesem Paket sei die Verringerung desselben.

 

Herr Kolesnyk betont, dass die Ist-Situation zu betrachten sei. Diese stelle sich so dar, dass sich die Flächen des Sportvereins und des Strandbades nicht im Besitz der Landeshauptstadt befinden, so dass sie Flächen im Norden dazugewinnen wird. Er spricht sich für die neue Formulierung im § 4 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung laut Änderungsantrag des Oberbürgermeisters vom 25.05.2020 und für den Ergänzungsantrag der Fraktion SPD vom 26.02.2020 bezüglich der Ergänzung des Beschlussvorschlages aus. Dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE könne so nicht gefolgt werden.

 

Weiterhin sprechen sich für den vorgelegten Kompromiss Herr Friederich namens der Fraktion CDU, Herr Kirsch namens der Fraktion Bürgerbündnis und Herr Dr. ller namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus.

 

Herr Keller begrüßt den Vorschlag von Herrn Dr. Scharfenberg, weiterhin Gespräche mit der Schlösserstiftung zu führen; dem nne er folgen.r den Umbau gebe es 1,6 Millionen Euro Förderung vom Bund. Der Verein sollte eine angemessene Miete zahlen und die Fördersumme Berücksichtigung beim Miet-/Pachtzins finden.

 

Herr Boede spricht von einer Verschlechterung r alle Nutzer, denn das neue Gebäude sei viel kleiner und hätte ohne die Container-Zwischenlösung gebaut werden können. Auch fürchten die „Havelpiraten“ aus Platzmangel um ihre Angebote. Auf seine Anmerkung zur Kündigung des Vertrages betont Herr Kümmel, dass der Vertrag ausgelaufen sei. Im Übrigen seien dieHavelpiraten“ Kooperationspartner des Seesportclub und können auch in Zukunft dort weiter tätig sein; Mieter ist jedoch der Seesportclub.

Herr Friederich erinnert an den Vor-Ort-Termin, in dem die Vertreter des Seesportclubs und der „Havelpiraten“ Einigkeit bekundeten. Frau Hüneke bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Praetsch und stellt in Bezug auf die Charta von Florenz ihre Sichtweise dar. Bei dem Gebäude, dass abgerissen wird, handele es sich eben nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Herr Dr. Scharfenberg betont erneut, dass in den gesamten Verhandlungen die Schlösserstiftung eine wichtige Verantwortung übernommen habe und appelliert an die Verwaltung, die Woche bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung noch zu nutzen, um Gespräche zu führen.

 

Nicht nur die Schlösserstiftung habe eine wichtige Verantwortung übernommen, auch die Bürgerschaft, so Frau Pöller, und diese wollen eben nicht, dass ihnen die Flächen „weggenommen“ werden. Es müsse die Perspektive der BürgerInnen gesehen werden, von daher plädiere sie an Herrn Kümmel, seine Kontakte zu nutzen und weitere Gespräche zu führen. Herr Kolesnyk verweist erneut darauf, dass das Strandbad und die Liegefläche sich nicht im städtischen Eigentum befinden. Er schlägt vor, den Änderungsantrag vom Februar und die Prüfaufträge miteinander zu verknüpfen und führt noch einmal zur Intention des Änderungsantrages der Fraktion SPD vom 26.02.2020 aus. Im Übrigen haben die Vereine ausdrücklich erklärt, dass ihre Bedarfe gedeckt seien, so Herr Kolesnyk.

 

Frau Armbruster stellt die vorliegenden Änderungs- und Ergänzungsanträge in folgender Reihenfolge zur Abstimmung:

 

1.)

 

Ergänzungsantrag:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 11.03.2020 wird mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der § 2 wird wie folgt ergänzt

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der SWP dafür Sorge zu tragen, dass die Bereitstellung der künftigen Flächen und Räumlichkeiten für den Seesportclub zu den gleichen Konditionen erfolgt, wie sie für gemeinnützige Sportvereine in Potsdam üblich sind.

 

Dr. Scharfenberg erklärt namens der Fraktion DIE LINKE, dass dieser Ergänzungsantrag zurückgezogen wird.

 

2.)

 

Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.05.2020 wird mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltungsvereinbarung wird folgendermaßen geändert: § 4 Absatz 2 wird gestrichen

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

mit 12 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 5 Ja-Stimmen.

 

3.)

 

Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag des Oberbürgermeisters vom 25.05.2020 wird mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

 

§ 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

 

Die Stiftung und die Stadt werden ab der Badesaison 2020 Gespräche darüber beginnen, wie mit gemeinsamen Anstrengungen dem wilden Baden im Park außerhalb des Strandbades entgegengewirkt werden kann.“

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung der Verwaltungsvereinbarung  (gemäß Anlage A) wird

 

mit 12 Ja-Stimmen angenommen,

bei    2 Nein-Stimmen

und   3 Stimmenthaltungen.

 

4.)

 

Ergänzungsantrag:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion SPD vom 26.02.2020 wird mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten für weitere Badestellen und ein weiteres Strandbad in Potsdam sowie die dafür erforderlichen Aufwendungen zu prüfen und aufzuzeigen. Es ist zu prüfen, welche dieser Möglichkeiten zusammen mit den Veränderungen am Strandbad Babelsberg bis 30.04.2023 realisiert werden könnten.

 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, längere Öffnungszeiten für das Strandbad Babelsberg zu prüfen.

 

5. Zu § 4 der Verwaltungsvereinbarung stellt die Stadtverordnetenversammlung fest: Die Aufstellung und Umsetzung der Parkordnung liegt im Verantwortungsbereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Die Landeshauptstadt Potsdam ist nicht für die Durchsetzung darin ggf. festgelegter Verbote verantwortlich. Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt Maßnahmen zur Sensibilisierung der Potsdamerinnen und Potsdamer, damit keine Verbote bisher erlaubter bzw. geduldeter Nutzungen erforderlich sind.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist zu den Punkten 3. und 4. bis August 2020 zu berichten.

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung des Beschlusstextes wird

 

mit 11 Ja-Stimmen angenommen,

bei    2 Nein-Stimmen

und   4 Stimmenthaltungen.

 

5.)

 

Ergänzungsantrag:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 19.05.2020 wird mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschlusstext wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusätzlich zur vorliegenden Vereinbarung mit der Schlösserstiftung über eine Vergrößerung des Liegebereichs zu verhandeln. Ziel ist es, die neue Nordgrenze bis an die Baumgruppe heranzuführen und damit die bisherige Liegewiese zwischen der Schilfzone und dem historischen Drive weitestgehend zu erhalten.

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung des Beschlusstextes wird

 

mit 12 Ja-Stimmen angenommen,

bei  einer Gegenstimme

und   4 Stimmenthaltungen.

 

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu  beschließen:

 

  1. Die Verwaltungsvereinbarung zur Neuordnung von Grundstücksflächen im Babelsberger Park zwischen der Landeshauptstadt Potsdam, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und der Stadtwerke Potsdam GmbH gemäß Anlage A wird genehmigt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Potsdam GmbH ermächtigt, dem Grundstückstauschvertrag zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und der Stadtwerke Potsdam GmbH gemäß Anlage B zuzustimmen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten für weitere Badestellen und ein weiteres Strandbad in Potsdam sowie die dafür erforderlichen Aufwendungen zu prüfen und aufzuzeigen. Es ist zu prüfen, welche dieser Möglichkeiten zusammen mit den Veränderungen am Strandbad Babelsberg bis 30.04.2023 realisiert werden könnten.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, längere Öffnungszeiten für das Strandbad Babelsberg zu prüfen.

 

  1. Zu § 4 der Verwaltungsvereinbarung stellt die Stadtverordnetenversammlung fest: Die Aufstellung und Umsetzung der Parkordnung liegt im Verantwortungsbereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Die Landeshauptstadt Potsdam ist nicht für die Durchsetzung darin ggf. festgelegter Verbote verantwortlich. Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt Maßnahmen zur Sensibilisierung der Potsdamerinnen und Potsdamer, damit keine Verbote bisher erlaubter bzw. geduldeter Nutzungen erforderlich sind.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist zu den Punkten 3. und 4. bis August 2020 zu berichten.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusätzlich zur vorliegenden Vereinbarung mit der Schlösserstiftung über eine Vergrößerung des Liegebereichs zu verhandeln. Ziel ist es, die neue Nordgrenze bis an die Baumgruppe heranzuführen und damit die bisherige Liegewiese zwischen der Schilfzone und dem historischen Drive weitestgehend zu erhalten.

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Dokument nicht im Bestand.
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