28.05.2020 - 7.2 Rechtsanspruch für Ferienbetreuung im Hort

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. Müller bringt den Antrag ein und erläutert. Herr Kolesnyk stellt den Antrag zur Abstimmung.

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe anzuweisen bei der Beantragung des Rechtsanspruches für die Hortbetreuungszeiten gesonderte Bescheide für den Rechtsanspruch in der Schulzeit und für die Schulferienzeiten auszustellen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen.