18.06.2020 - 5.4 Errichtung eines Schwalbenhauses in Eiche

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Winskowski informiert über zwei Aktivitäten:

 

  1. die Firma Semmelhaack hat einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme gemäß § 45 Abs, 7 Bundesnaturschutzgesetz für die Häuser Roßkastanienstr. 16 und Weißdornweg 4; 6; 8 gestellt.
  2. die Golmer müssen wegen Baumaßnahmen Waldameisen versetzen. Sie sollen zu den Düsteren Teichen (Eiche) verlagert werden.

 

Herr Pahnhenrich bringt den Antrag ein und passt den Termin von „Frühjahr“ auf „Herbst“ sowie die Begründung wie folgt an:

 

Begründung:

Eiche und hier besonders das „Alte Rad" waren seit je her durch seine Lage ein Schwalbeneinzugsgebiet. Durch die Bebauung, verbunden mit illegaler aber auch mit immer mehr legaler Nestentfernung an den Gebäuden, hat der Bestand der Schwalben in jedem Jahr stark abgenommen. Diesem ökologischen Missstand soll (zunächst) durch den Bau eines Schwalbenhauses Einhalt geboten werden.

Konfliktsituationen, wie sie bei Nestern an Hausfassaden oft entstehen, entfallen hier. Denn die Fassaden können nicht verschmutzt werden, da der Kot einfach unter der Schwalbenbehausung landet. Nicht zuletzt sind Schwalbenhäuser für die Vögel von großer Bedeutung, da sie einfach Platz zum Wohnen bieten. Viele neu errichtete Fassaden bieten den Schwalben keine Möglichkeiten mehr zum Nestbau. Schwalbenhäuser werden durch die Vögel gern angenommen.

Aufstellfertige Schwalbenhäuser sind im Internet einsehbar. In Potsdam stehen bereits einige Schwalbenhäuser, so in der Henning-von-Tresckow-Kaserne, in der Steinstraße und in der Nelly-Sachs-Straße.

 

In der sich anschließenden Diskussion spricht sich Herr Glapski für die  Verhinderung von Antischwalbenmaßnahmen aus. Auf den Ergänzungsvorschlag von Herrn Jäkel, dass darum gebeten werde, auf die Hauseigentümer einzuwirken, schwalbenfreundliche Maßnahmen bei der Sanierung von Gebäuden zu ergreifen, entgegnet Herr Winskowski, dass eben die Schwalbenhäuser entlasten sollen. Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt.

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, noch in diesem Herbst ein Schwalbenhaus in Eiche auf dem städtischen Grundstück am Wasserauffangbecken (Teich) aufzustellen.

 

Die Kosten werden durch die Haushaltsmittel des Ortsbeirats Eiche getragen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=131953&selfaction=print