03.06.2020 - 6.2 Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Inan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Änderung der Kostenbeitragsatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam vom 11.09.2019 (19/SVV/0765)

Konkretisierung des Zuschusses zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld)

 

- r das Mittagessen in Tagespflegestellen ist durch die Personensorgeberechtigten ein Essengeld in Höhe von 35,53 EUR pro Monat ab dem 01.08.2020 zu zahlen.

 

- Alle zwei Jahre soll eine Anpassung des Betrages an die Preissteigerung (Inflationsrate aus Verbraucherindex, Quelle: https://www.finanz-tools.de/inflation/inflationsraten-deutschland) erfolgen.

 

- Die Festsetzung und Erhebung erfolgt ab dem 01.08.2020 durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

- Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert.

 

  1. Zur Umsetzung des gesetzlichen Versorgungsauftrages sind den Tagespflegepersonen durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufwendungen zu erstatten, die durch die Entscheidung zur Festsetzung und Erhebung des Essengeldes in der Differenz entstehen.

 

  1. Alle daraus entstehenden Erfordernisse für vertragliche Änderungen (z.B. Betreuungsvertrag zur Regelung der Aufnahme und Betreuung von Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege zwischen dem/den Personensorgeberechtigten und den Tagespflegepersonen, Verträge mit Catering) sind ebenfalls mit Inkrafttreten dieser Satzung anzupassen.

 

 


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=132006&selfaction=print