03.06.2020 - 5.6 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 03.06.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte -Entschädigungssatzung- vom 06.11.2019 in der Fassung der Änderung vom 29.01.2020 wird wie folgt geändert:
- § 3 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
Die Zeitangabe von „4 Wochen“ wird geändert in „2 Wochen“
- § 4 erhält folgende neue Fassung
Monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Ortsbeiräte, Ortsvorsteher und Stellvertreter der Ortsvorsteher
(1) Eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder der Ortsbeiräte in Höhe von 60 €.
(2) Eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten die Ortsvorsteher.
Diese beträgt für
- Eiche 970 €
- Groß Glienicke 920 €
- Fahrland 970 €
- Neu Fahrland 600 €
- Golm 800 €
- Marquardt 460 €
- Grube 320 €
- Satzkorn 320 €
- Uetz-Paaren 320 €
(3) Eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten die Stellvertreter der Ortsvorsteher. Diese beträgt 50 % der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher ihres Ortsteiles nach Absatz 2.
(4) Ist die Funktion des Ortsvorstehers nicht besetzt und wird die Stellvertretung in vollem Umfang wahrgenommen, so erhält der Stellvertreter 100 % der Aufwandsentschädi- gung des Ortsvorstehers seines Ortsteiles gemäß Absatz 2. Die gewährte Aufwands- entschädigung nach Absatz 3 wird dabei angerechnet.
(5) § 4 Absatz 6 findet entsprechende Anwendung
- § 5 Absatz 2, 4. Spiegelstrich erhält folgende Fassung:
- die Teilnahme an Fraktionssitzungen für deren Mitglieder und für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner der Fraktion, soweit sie der Vorbereitung einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung oder eines Ausschusses dienen. Davon ausgenommen sind Klausurtagungen und Wochenendschulungen.