16.06.2020 - 4.1 Anpassung Fördergebietskulissen Wohnraumförderung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Eichert fragt nach, welches Potential für Neubau in diesem Gebiet besteht und was wird dafür an Gewerbeflächen, zum Vorteil von Wohnen, aufgegeben?

 

Frau Vandre begrüßt, dass die Landeshauptstadt Potsdam die Fördergebietskulisse für die gesamte Stadt anstrebt.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) führt aus, dass die Bereiche für Sanierungsgebiete über einen Automatismus in ein Fördergebiet gelangen.

Die Beschlussfassung ist nur im Bereich der Medienstadt erforderlich.

 

Herr Eichert fragt, inwieweit der Wohnungsbedarf gedeckt wird. Herr Jekel (Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration) stellt fest, dass etwa doppelt so viele Wohnungen erforderlich sind, um den Bedarf sicher zu stellen. Nochmals fragt Herr Eichert nach, wie hoch der tatsächliche Bedarf an gefördertem Wohnraum ist.

 

Frau Meier erklärt, dass sich die Berechnungsgrundlage nach den vergebenen WBS-Scheinen richtet. Herr Jekel ergänzt, dass auch WBS-Scheine ausgegeben sind und sich die Bürger dann eigenständig versorgen oder den WBS-Schein zur Sicherung ihrer Wohnung nutzen. Herr Jekel schätzt, dass ca. 3.000 Wohnungen aus Fertigstellungen gebraucht werden.

 

Frau Laabs stellt fest, dass doch nicht alle Bedarfe erfasst wären. Herr Jekel bestätigt dies und nennt beispielhaft die Studierenden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Eisenblätter die Drucksache zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Die Teilbereiche WA 3 und WA 4 des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 119 „Medienstadt“ werden durch Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung als Vorranggebiete Wohnen für die Wohnraumförderungsprogramme des Landes Brandenburg festgelegt.

 

Der Oberbürgermeister soll in weiteren Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und    Landesplanung und mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine Ausweitung der Fördergebietskulisse,glichst über die gesamte Stadt, anstreben.

 

Darüber hinaus werden folgende Bereiche umgewandelt:

 

Das Innerstädtische Sanierungsgebiet „Am Obelisk“ wird durch Aufhebung der Sanierungssatzung zum Vorranggebiet Wohnen.

 

Ein Teilbereich des Innerstädtischen Sanierungsgebietes „Holländisches Viertel“ wird nach Teilaufhebung der Sanierungssatzung zum Vorranggebiet Wohnen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage