23.06.2020 - 4.3 Bürgerhaushalt Potsdam 2020/21 'TOP 20 - Liste ...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Twerdy empfiehlt die Annahme des Antrages und begründet dies kurz.

 

Herr Eichert verweist auf die aktuelle Gesetzeslage und lehnt den Antrag ab.

 

Herr Jäkel erklärt, dass Silvesterfeuerwerk aus seiner Sicht zum Brauchtum gehört. Er regt aber an, dafür zu werben, freiwillig auf ausschließlich Lärm erzeugende ller zu verzichten. Er hält aber ein Verbot nicht für geeignet.

 

Herr Gindele merkt an, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben hat, in dicht besiedelten Gebieten Knallkörper zu verbieten.

 

Herr Troche macht darauf aufmerksam, dass das Ordnungsamt ausgesagt hat, nicht die Möglichkeit zu haben, die Einhaltung eines derartigen Verbotes zu kontrollieren.

 

Herr Adler spricht sich dafür aus, an die Bevölkerung zu appellieren, Rücksicht zu nehmen. Er weist auch darauf hin, dass es sehr begrenzte Zeiten gibt, an denen Böller gezündet werden können.

 

Frau Schäffer hält das Argument, dass eine Kontrolle hier nicht möglich ist, für schwierig.

 

Herr Adler hält den Antrag moralisch für nachvollziehbar, macht aber darauf aufmerksam, dass es sich um Bundesgesetzgebung handelt.

 

Herr Twerdy betont, dass die Kommune die Möglichkeit hat, Böller zu verbieten.

 

Frau Schulze betont, dass jetzt alle Argumente ausgetauscht sind und stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Ende der Debatte.

 

Herr Eichert spricht dafür.

 

Herr Jäkel stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

Herr Jäkel stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Silvesterfeuerwerk wird nur noch an zentralen, festgelegten Orten erlaubt. Es werden böllerfreie Zonen eingerichtet. Feuerwerke die anlässlich bestimmter Anlässe durchgeführt werden, sind rechtzeitig öffentlich anzukündigen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Annahme:  2

Ablehnung:  6

mehrheitlich abgelehnt.