09.06.2020 - 4.1 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Niekisch bringt für die Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen folgenden Änderungsantrag ein:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu unterbreiten, die die Einbeziehung der auf der östlichen Straßenseite der L 20 gelegenen Flurstücke 111, 115 und 116 der Flur 1, Gemarkung Groß Glienicke in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 19 „Ehemaliger Schießplatz“ (OT Groß Glienicke) zum Gegenstand hat.

Als Planungsziel für diese Flächen sollen die Nutzungen festgelegt werden, die nach Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ zulässig sind.“

 

 

Herr Pahnhenrich regt an, im 2. Absatz das Wort die vor Nutzungen zu streichen.

 

 

Herr Jäkel betont, dass seit Monaten der Versuch unternommen wird, die verschiedenen Interessen in eine übereinstimmende Formulierung zu bringen. Dies sei jetzt gelungen. Dem Vorschlag von Herrn Pahnhenrich könne er folgen.

 

 

 

Herr Tomczak schlägt alternativ vor, das Wort die zu belassen und zu ergänzen in:  die bestehenden Nutzungen.

 

Herr Heuer spricht sich für den Vorschlag von Herrn Pahnhenrich aus und gegen den Vorschlag von Herrn Tomczak. Die Schutzgebietsverordnung schafft den Raum zur Beurteilung.

 

 

Gegen die Streichung des Wortes die erfolgt kein Widerspruch.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die neue Fassung zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des

ndlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu unterbreiten, die die Einbeziehung der auf der östlichen Straßenseite der L 20 gelegenen Flurstücke 111, 115 und 116 der Flur 1, Gemarkung Groß Glienicke in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 19 „Ehemaliger Schießplatz“ (OT Groß Glienicke) zum Gegenstand hat.

Als Planungsziel für diese Flächen sollen die Nutzungen festgelegt werden, die nach Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ zulässig sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage