03.06.2020 - 14 Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan - Vor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Ortsbeirat Golm
- Datum:
- Mi., 03.06.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsbeirat Golm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Ortsvorsteherin, Kathleen Krause, bringt den Antrag ein.
Änderungsantrag:
Der Stadtverordnete Pfrogner, Fraktion DIE aNDERE, beantragt die Streichung des letzten Satzes und eine Änderung im ersten Satz, wie folgt:
Nach der Die frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan – Vorentwurf für den Bebauungsplan 157 „Neue Mitte Golm“ ist zu stoppen und der Vorentwurf die Planung grundlegend zu überarbeiten.
Nach den Ausführungen des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herrn Rubelt, verständigen sich die Fraktionen darauf, den Beschlusstext redaktionell zu überarbeiten. Im Ergebnis wird folgende Textfassung zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach der Die frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan – Vorentwurf für den Bebauungsplan 157 „Neue Mitte Golm“ ist zu stoppen und der Vorentwurf die Planung grundlegend zu überarbeiten.
Im Vorfeld ist ein öffentlicher Erörterungstermin durchzuführen. Anlässlich dieses Termins ist insbesondere darzustellen, wie die Ergebnisse der auf Grundlage des Siegerentwurfs des studentischen Wettbewerbs in 3 öffentlichen Terminen durchgeführten Planungswerkstätten mit den Bürgern in Varianten für ein städtebauliches Konzept umgesetzt wurden. Zugleich ist zu erörtern, wie die Prüfung auf Eignung der einzelnen Varianten für die Strukturentwicklung zur Auswahl der finalen Planung des Vorentwurfes erfolgt ist.
Der Ortsbeirat Golm fordert, die Durchführung einer Einwohnerversammlung und eine anschließende Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (12) BauGB zu dem überarbeiteten Bebauungsplanvorentwurf durchzuführen.
Der überarbeitete Bebauungsplanvorentwurf ist vor erneuter frühzeitiger Beteiligung im Ortsbeirat Golm vorzustellen.
Die überarbeitete Planung ist gemäß § 3 (1) BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Nach der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan – Vorentwurf für den Bebauungsplan 157 „Neue Mitte Golm“ ist die Planung grundlegend zu überarbeiten.
Im Vorfeld ist ein öffentlicher Erörterungstermin durchzuführen. Anlässlich dieses Termins ist insbesondere darzustellen, wie die Ergebnisse der auf Grundlage des Siegerentwurfs des studentischen Wettbewerbs in 3 öffentlichen Terminen durchgeführten Planungswerkstätten mit den Bürgern in Varianten für ein städtebauliches Konzept umgesetzt wurden. Zugleich ist zu erörtern, wie die Prüfung auf Eignung der einzelnen Varianten für die Strukturentwicklung zur Auswahl der finalen Planung des Vorentwurfes erfolgt ist.
Der Ortsbeirat Golm fordert, die Durchführung einer Einwohnerversammlung und eine anschließende Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zu dem überarbeiteten Bebauungsplanvorentwurf durchzuführen.
Die überarbeitete Planung ist gemäß § 3 (1) BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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20,2 kB
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