07.05.2003 - 5.3 Verrechnung Verbindlichkeiten SVB 03
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Stadtverordneter Kruczek Fraktion BürgerBündnis
- Datum:
- Mi., 07.05.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
(Die
Behandlung dfer folgenden beiden Tagesordnungspunkte war zunächst
zurückgestellt, da zu der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Verfahrensweise -
die den Stadtverordneten mit den Stellungnahmen der Ausschüsse ausgereicht
wurde - noch Klärungsbedarf besteht und die Vorsitzende des o. g. Ausschusses
zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend
ist. Die Vorlage wird im Anschluss an die Behandlung des Tagesordnungspunktes
6.18 aufgerufen gemeinsam mit dem Tagesordnungspunktes 6.12 behandelt.)
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat die Vorlage abgelehnt.
Die Stadtverordnete Knoblich als
Vorsitzende des Finanzausschusses gibt anschließend folgenden
Formulierungsvorschlag bekannt:
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, vor Entscheidung über die Anträge 02/SVV/0891 und 02/SVV/0954 den Oberbürgermeister zu beauftragen, auf der Grundlage der Prüfergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zur Durchführung der seit 1992 abgeschlossenen Verträge mit dem SVB 03 einen Katalog von vordringlich einzuleitenden Maßnahmen nach folgenden Gesichtspunkten vorzulegen:
-
Geltendmachung
einer Mindestforderung im Insolvenzverfahren des SVB 03
-
Feststellung
der personellen Verantwortlichkeiten für die Nichtdurchführung bzw.
unterlassene Kontrolle der Durchführung der Verträge ab 1992,
-
personenbezogene
Vorschläge zur Prüfung der disziplinarischen, materiellen und/oder
strafrechtlichen Verantwortlichkeit.
Zugleich ist einzuschätzen, wie und
in welchem Maße durch Verwaltungshandeln in dieser Angelegenheit das Ansehen
der Stadt beschädigt worden ist und wer dafür die politische Verantwortung zu
tragen hat.
Abstimmung:
Die
vom Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfohlene
Verfahrensweise im o. g. Wortlaut
wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
(zu 6.12
Änderung durch Stadtverordneten Schubert)
Beschlusstext:
1. Der
nach Abschluss der Erbbaurechtsregelung auf 150.000 € pro Jahr festgelegte
städtische Zuschuss an den SV Babelsberg 03 wird mit dessen Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadt vollständig verrechnet.
2. Dabei
ist unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes zu gewährleisten, dass die
bisherigen städtischen Forderungen an den SVB 03 gemäß Punkt 6 der
Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung durch den buchmäßigen Nachweis in
ihrer Höhe überprüft werden und die Verzinsung rückständiger Entgelte
entsprechend den zwischen Stadt und SVB bestehenden Verträgen vorgenommen wird.