07.05.2003 - 5.4 Verrechnung der Eigenleistungen des SV Babelsbe...

Beschluss:
zurückgezogen
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Zur o. g. DS hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften einen Verfahrensvorschlag unterbreitet, der mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

Zur Festlegung des Ausschusses für Bildung und Sport vom 11.02.03,  den Antrag nach Vorlage des Prüfergebnisses des Rechtsamtes wieder  zu behandeln, gibt es keinen neuen Sachstand.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss  hat die Vorlage abgelehnt. Dem Ergänzungsantrag der Fraktion BürgerBündnis mit dem Wortlaut:

 

1.     Bei einer Verrechnung ist abzusichern, dass die Vereinseinnahmen (einschließlich aus TV-Rechten) gemäß § 6 der Nutzungs- und Vergabeordnung vollständig nachgewiesen sind und hierzu der Stadt Kontrollrechte im Buchwerk des Vereins uneingeschränkt eingeräumt werden.

 

2.    Bei der Vertragsgestaltung sind die vom RPA mit Schreiben vom 30.07.2001 genannten Bedingungen zur Genehmigung und Prüfung von Eigeninvestitionen einschließlich einer Kappungsgrenze aufzunehmen. Der Vertrag ist vom RPA vor Abschluss zu prüfen.

 

3.    Die Sportfördersatzung (§ 9 Abs. 3) ist vor Abschluss einer Verrechnungsvereinbarung mit dem SVB 03 so zu ergänzen, dass diese Förderungsmöglichkeit gleichlautend auch allen anderen Sportvereinen gewährt werden kann. Dies gilt auch für rückwirkende Verrechnungen, soweit diese dem SVB 03 eingeräumt werden sollten. Dabei ist je Haushaltsjahr und Verein eine Höchstgrenze (Vorschlag: 20.000 Euro) in die Sportfördersatzung aufzunehmen.

 

hat der Rechnungsprüfungsausschuss zugestimmt.

 

 

Die  DS 02/SVV/0954 wird durch den Stadtverordneten Kruschat namens der Antragstellerin Fraktion >Die Andere< zurückgezogen.

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Beschlusstext:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, evtl. Verbindlichkeiten des SV Babelsberg 03 gegenüber der Stadt Potsdam mit den vom Verein erbrachten Leistungen für die zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes im Karl-Liebknecht-Stadion zu verrechnen.

 

Über die Anerkennung der gegenseitig erbrachten Leistungen ist eine schriftliche Vereinbarung anzufertigen.

 

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Abstimmungsergebnis: