07.05.2003 - 5.4 Verrechnung der Eigenleistungen des SV Babelsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Fraktion >Die Andere<
- Datum:
- Mi., 07.05.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- zurückgezogen
Zur
o. g. DS hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
einen Verfahrensvorschlag unterbreitet, der mit den „Stellungnahmen der
Ausschüsse“ ausgereicht wurde.
Zur
Festlegung des Ausschusses für Bildung und Sport vom 11.02.03, den Antrag nach Vorlage des
Prüfergebnisses des Rechtsamtes wieder
zu behandeln, gibt es keinen neuen Sachstand.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Vorlage abgelehnt. Dem Ergänzungsantrag der Fraktion BürgerBündnis mit dem Wortlaut:
1. Bei einer Verrechnung ist abzusichern, dass
die Vereinseinnahmen (einschließlich aus TV-Rechten) gemäß § 6 der Nutzungs-
und Vergabeordnung vollständig nachgewiesen sind und hierzu der Stadt
Kontrollrechte im Buchwerk des Vereins uneingeschränkt eingeräumt werden.
2. Bei der Vertragsgestaltung
sind die vom RPA mit Schreiben vom 30.07.2001 genannten Bedingungen zur
Genehmigung und Prüfung von Eigeninvestitionen einschließlich einer
Kappungsgrenze aufzunehmen. Der Vertrag ist vom RPA vor Abschluss zu prüfen.
3. Die Sportfördersatzung (§ 9 Abs. 3) ist vor Abschluss einer Verrechnungsvereinbarung mit dem SVB 03 so zu ergänzen, dass diese Förderungsmöglichkeit gleichlautend auch allen anderen Sportvereinen gewährt werden kann. Dies gilt auch für rückwirkende Verrechnungen, soweit diese dem SVB 03 eingeräumt werden sollten. Dabei ist je Haushaltsjahr und Verein eine Höchstgrenze (Vorschlag: 20.000 Euro) in die Sportfördersatzung aufzunehmen.
hat der Rechnungsprüfungsausschuss zugestimmt.
Die DS 02/SVV/0954 wird durch den
Stadtverordneten Kruschat namens der Antragstellerin Fraktion >Die
Andere< zurückgezogen.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, evtl. Verbindlichkeiten des SV Babelsberg 03
gegenüber der Stadt Potsdam mit den vom Verein erbrachten Leistungen für die
zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes im Karl-Liebknecht-Stadion zu
verrechnen.
Über die
Anerkennung der gegenseitig erbrachten Leistungen ist eine schriftliche
Vereinbarung anzufertigen.