11.08.2020 - 5.5 Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Denkma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schmäh (Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur) bringt die Vorlage ein und erinnert, dass die Landeshauptstadt Potsdam im Jahr 2001 auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Brandenburg eine ordnungsbehördliche Verordnung zum vorläufigen Schutz des Denkmalbereiches „dliche Nauener Vorstadt“ erlassen hat. Die Gültigkeit der ordnungsbehördlichen Verordnung endet jedoch nach 20 Jahren am 31.05.2021. Danach entfällt für viele Gebäudeeigentümer die Möglichkeit der indirekten Denkmalförderung (steuerliche Abschreibungen nach EStG) bei der Reparatur und Wiederherstellung der in der Nauener Vorstadt bedeutenden Bauwerke. Als räumlicher Geltungsbereich der Satzung ist die südliche sowie die nördliche Nauener Vorstadt vorgesehen.

 

Um die weitere Sicherung des Denkmalbereichs zu gewährleisten, ist der Erlass einer Denkmalbereichssatzung erforderlich. Mit dieser Vorlage soll die Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, Ihre Anregungen und Hinweise einzubringen. Innerhalb des Denkmalbereiches unterliegen beabsichtigte Veränderungen der denkmalgeschützten Gebäude und Freiflächen weiterhin einer Erlaubnispflicht nach dem Denkmalschutzgesetz. Denkmalfachlich ist die Erweiterung des neuen Denkmalbereichs um das Gebiet der nördlichen Nauener Vorstadt von der Alleestraße, der Puschkinallee, der Hessestraße und der Großen Weinmeisterstraße erforderlich.

 

 

Herr Pfrogner macht aufmerksam, dass die in der Vorlage enthaltenen Angaben zum Geltungsbereich (schlichte Aufzählung von Flurstücken) für den Bürger nicht aussagekräftig sind. Nach kurzer Verständigung wird gebeten, dies bilateral mit der Verwaltung zu klären.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Gemäß § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.I/07 (Nr..19), S.286), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl.I/19 (Nr-33) i. V. m. § 4 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz vom 24.05.2004 (GVBl.I/ S.215), wird den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Potsdam Gelegenheit zur Einsichtnahme zum Entwurf der Denkmalbereichssatzung Nauener Vorstadt gegeben.

 

Der Entwurf wird öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage