07.05.2003 - 5.8 Zuwendungen für ambulante soziale und gesundhei...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales wurden folgende Informationen gegeben:

 

Durch das MASGF wurde mündlich zugesagt , dass letztmalig in diesem Haushaltsjahr 60 % der ursprünglichen Summe zweckgebunden im Rahmen des § 16a GFG für die Stadt Potsdam zur Verfügung gestellt werden.

Der Landeshaushalt tritt aber erst nach Veröffentlichung in den ersten Maitagen in Kraft und dann kann der schriftliche Zuwendungsbescheid versandt werden. Erst danach wäre der o. g. Antrag vom Inhalt her gegenstandslos.

 

Im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namens der Antragsteller erklärt, dass auf Grund der  von der Verwaltung gegebenen aktuellen Informationen der Antrag als erledigt angesehen werden kann.

 

 

Da noch kein schriftlicher Zuwendungsbescheid vorliegt, bittet die Stadtverordnete  Schulze, Fraktion PDS, die Vorlage erneut in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2003 zu behandeln. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Reduzieren

Beschlusstext:

 

Sollten die Zuwendungen für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgliche Dienst (§ 16a GFG) nicht mehr Zweckgebunden erfolgen, sind die dafür zusätzlich bereitgestellten Mittel im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen in die Haushaltsstellen 49800.71800 und 49800.71801 für den bisherigen Zweck zu binden.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=13238&selfaction=print